Bogen: 5,10 Navigation Frage 38

1. Was sind P-Nachrichten? 2. Wie verfährt man mit diesen Nachrichten im Berichtigungsverfahren? (Begründung!)

Vereinfachte Antwort

1: Ankündigung bevorstehender Maßnahmen. 2: Keine Berichtigung durch BSH wegen kurzer Geltungsdauer. Gültige P-Nachrichten müssen in der Karte vermerkt werden.

Muster-Antwort

P-Nachrichten sind solche, die eine bevorstehende (preliminary) Maßnahme ankündigen. Wegen der begrenzten Geltungsdauer werden keine Berichtigungen auf der Grundlage von P-Nachrichten vom BSH bzw. von amtlichen Seekartenberichtigungsstellen durchgeführt. Deshalb müssen vor Gebrauch jeder Seekarte die noch gültigen P-Nachrichten erfasst und in der Karte vermerkt werden.