1: Ankündigung bevorstehender Maßnahmen. 2: Keine Berichtigung durch BSH wegen kurzer Geltungsdauer. Gültige P-Nachrichten müssen in der Karte vermerkt werden.
P-Nachrichten sind solche, die eine bevorstehende (preliminary) Maßnahme ankündigen. Wegen der begrenzten Geltungsdauer werden keine Berichtigungen auf der Grundlage von P-Nachrichten vom BSH bzw. von amtlichen Seekartenberichtigungsstellen durchgeführt. Deshalb müssen vor Gebrauch jeder Seekarte die noch gültigen P-Nachrichten erfasst und in der Karte vermerkt werden.