Ab welcher Länge müssen Sportfahrzeuge mit den Lichtern/Signalkörpern ausgerüstet sein, die bei Manövrierunfähigkeit zu setzen sind?
Vereinfachte Antwort
Ab 12 m Länge.
Muster-Antwort
Fahrzeuge ab 12 m Länge.
Ab 12 m Länge.
Fahrzeuge ab 12 m Länge.
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