Fragen-Katalog

110 Fragen · 94 in Bögen

Vereinfacht: Wasserflächen im Umkreis von 500 m um bestimmte Einrichtungen, die nicht befahren werden dürfen.

Muster-Antwort: Sicherheitszonen sind Wasserflächen im Umkreis von 500 m um Plattformen, Bohrinseln, Forschungsanlagen u. a. , die nicht befahren werden dürfen.

Vereinfacht: Seeschifffahrtsstraßen; Schiffe unter Bundesflagge seewärts des Küstenmeeres (weltweit); außer Hoheitsgewässer anderer Staaten.

Muster-Antwort: Die Verordnung gilt auf Seeschifffahrtsstraßen und für Schiffe, die die Bundesflagge führen, seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland (also weltweit), soweit nicht in den Hoheitsgewässern anderer Staaten abweichende Regelungen gelten.

5,6

Vereinfacht: Beeinträchtigung durch körperliche/geistige Mängel, Alkohol- oder Drogenkonsum

Muster-Antwort: Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes behindert ist.

Vereinfacht: 0,5 Promille

Muster-Antwort: 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

3,10

Vereinfacht: Gefahren der Schifffahrt und des Zusammenstoßes sowie Behinderungen betroffener Fahrzeuge müssen berücksichtigt werden. Abweichen von Regeln möglich, z. B. bei unmittelbarer Gefahr.

Muster-Antwort: Bei der Auslegung und Befolgung der KVR sind stets alle Gefahren der Schifffahrt und des Zusammenstoßes sowie alle besonderen Umstände einschließlich Behinderungen der betroffenen Fahrzeuge gebührend zu berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ggf. auch ein Abweichen von diesen Regeln erfordern können ( z. B. Abweichen von der Kurshaltepflicht, wenn der Ausweichpflichtige nicht angemessen handelt).

Vereinfacht: KVR verlangen generelles sicheres Verhalten im Verkehr

Muster-Antwort: Die KVR befreien nicht von den Folgen, die durch unzureichende Einhaltung der KVR oder unzureichende Vorsichtsmaßnahmen entstehen, d. h. , allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles können über die Mindestanforderungen der KVR hinausgehende Maßnahmen erfordern.

Vereinfacht: Schifffahrtswege, die in Einbahnwege geteilt sind. Sie werden rechts der Trennlinie befahren.

Muster-Antwort: Verkehrstrennungsgebiete sind Schifffahrtswege, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind. Diese dürfen nur in Fahrtrichtung rechts der Trennlinie/Trennzone befahren werden, aber unter Nutzung der vollen Breite des Einbahnweges.

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Vereinfacht: Kann wegen außergewöhnlicher Umstände nicht regelgerecht manövrieren und anderen Schiffen nicht ausweichen. Z.B. Ruderbruch.

Muster-Antwort: Manövrierunfähig ist ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände (z. B. Ruderbruch) nicht regelgerecht manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.

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Vereinfacht: Durch Art des Einsatzes behindert, regelgerecht zu manövrieren und kann nicht ausweichen. Z.B. Bagger oder Kabelleger.

Muster-Antwort: Manövrierbehindert ist ein Fahrzeug, das durch die Art seines Einsatzes behindert ist (z. B. Bagger, Kabelleger), regelgerecht zu manövrieren, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.

Vereinfacht: Tonnenleger, Kabelleger, Bagger, Schleppverband

Muster-Antwort: Tonnenleger, Kabelleger, Rohrleger im Einsatz, Bagger, Vermessungsfahrzeuge im Einsatz, Versorger im Einsatz, Flugzeugträger im Einsatz, Minenräumfahrzeuge im Einsatz, Fahrzeuge während eines Schleppvorganges, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen.

Vereinfacht: Fahrzeug muss jederzeit zum Stehen gebracht werden können um ein Zusammenstoß zu vermeiden

Muster-Antwort: Das Fahrzeug muss jederzeit innerhalb einer solchen Entfernung zum Stehen gebracht werden können, dass ein Zusammenstoß vermieden wird.

Vereinfacht: Tanker ist Wegerechtschiff (manövrierbehindert) innerhalb SeeSchStrO. Bei Kollisionsgefahr ausweichen.

Muster-Antwort: Beim Erreichen des Geltungsbereiches der SeeSchStrO kennzeichnet sich der Tanker als Wegerechtschiff, das als manövrierbehindertes Fahrzeug gilt. Diesem so gekennzeichneten Fahrzeug muss im Falle einer Kollisionsgefahr ausgewichen werden.

6,10

Vereinfacht: 1: rot-weiß-rot, 2: rot-weiß-rot + Maschinenlichter, 3: rot-weiß-rot + Ankerlicht

Muster-Antwort: Ohne FdW: rot-weiß-rot senkrecht übereinander. Mit FdW: rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Lichter eines Maschinenfahrzeugs (Topplicht[er]), Seitenlichter, Hecklicht. Vor Anker: rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Ankerlicht(er).

Vereinfacht: Manövrierbehindert: Ball-Raute-Ball senkrecht. Manövrierunfähig: Zwei Bälle senkrecht.

Muster-Antwort: Manövrierbehinderte Fahrzeuge: Ball-Rhombus-Ball senkrecht übereinander. Manövrierunfähige Fahrzeuge: zwei schwarze Bälle senkrecht übereinander.

Vereinfacht: Tag: Kegel, Spitze unten, im Vorschiff. Nacht: Maschinenfahrzeug-Lichter.

Muster-Antwort: Bei Nacht Lichterführung eines Maschinenfahrzeugs entsprechender Größe, bei Tage einen Kegel - Spitze unten - im Vorschiff gut sichtbar.

Vereinfacht: Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Bei verminderter Sicht auch tagsüber.

Muster-Antwort: Die Lichter müssen geführt werden zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.

Vereinfacht: 1: Schleppverband über 200m 2: Schlepper: 3 Topplichter, Seitenlichter, Hecklicht, gelbes Schlepplicht. Anhang: Seitenlichter, Hecklicht.

Muster-Antwort: Es handelt sich um einen Schleppverband länger als 200 m (Heck des Schleppers - Heck des Anhangs). Der Schlepper führt nachts drei weiße Topplichter senkrecht übereinander, Seitenlichter, Hecklicht und das gelbe Schlepplicht über dem Hecklicht. Der Anhang führt Seitenlichter und Hecklicht.

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4

Vereinfacht: Schleppverband in Fahrt

Muster-Antwort: Es ist das Schallsignal eines Schleppverbandes in Fahrt (schleppendes Fahrzeug lang-kurz-kurz; Anhang lang-kurz-kurz-kurz).

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Vereinfacht: Treibnetzfischer in Fahrt oder vor Anker mit ausgebrachtem Fanggerät. Schallsignal : (lang-kurz-kurz) alle 2 Minuten.

Muster-Antwort: Treibnetzfischer (Fahrzeug, das nicht trawlt) in Fahrt oder vor Anker mit ausgebrachtem Fanggerät, das waagerecht weiter als 150 m ins Wasser reicht. (Das untere weiße Licht kann auch das Hecklicht sein). Schallsignal (lang-kurz-kurz) mindestens alle 2 Minuten.

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7

Vereinfacht: Manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt, ohne Fahrt durchs Wasser.

Muster-Antwort: Um ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser.

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4

Vereinfacht: Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser hat FdW aufgenommen

Muster-Antwort: Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser (FdW) hat FdW aufgenommen, da man jetzt auch das Backbord-Seitenlicht sieht.

Vereinfacht: Sehen, hören und alle verfügbaren Mittel. Umfassender Überblick über Situation und Kollisionsrisiko.

Muster-Antwort: Es muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel gehöriger Ausguck gehalten werden, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt.

Vereinfacht: dürfen keine Behinderung verursachen. Frühzeitig Platz schaffen für sichere Durchfahrt in engen Fahrwassern/Fahrrinnen

Muster-Antwort: Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge dürfen nicht die Durchfahrt eines Fahrzeuges behindern, das nur innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne sicher fahren kann. Sie müssen, wenn es die Umstände erfordern, frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um genügend Raum für die sichere Durchfahrt des anderen Fahrzeugs zu lassen.

Vereinfacht: Gebiet zwischen Küste und landwärtiger Grenze eines Verkehrstrennungsgebietes.

Muster-Antwort: Das Gebiet zwischen der Küste und der landwärtigen Grenze eines Verkehrstrennungsgebietes.

Vereinfacht: Fahrzeuge < 20 m Länge; Segelfahrzeuge

Muster-Antwort: Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge und Segelfahrzeuge.

2,5

Vereinfacht: mit sicherer Geschwindigkeit fahren angepasst an die Umstände

Muster-Antwort: Maschinenfahrzeuge müssen mit sicherer Geschwindigkeit fahren, die den gegebenen Umständen und Bedingungen der verminderten Sicht angepasst ist.

Vereinfacht: Segelfahrzeuge müssen mit sicherer Geschwindigkeit fahren und die Maschine bereithalten.

Muster-Antwort: Segelfahrzeuge müssen mit sicherer Geschwindigkeit fahren, die den gegebenen Umständen und Bedingungen der verminderten Sicht angepasst ist. Bei Segelfahrzeugen, die eine Maschine an Bord haben, gehört das Bereithalten der Maschine zu den Regeln guter Seemannschaft.

Vereinfacht: Fahrt auf geringstmögliches Maß reduzieren. Bei Bedarf stoppen. Vorsichtig manövrieren, bis keine Kollisionsgefahr mehr besteht.

Muster-Antwort: Jedes Fahrzeug, das anscheinend vorlicher als querab das Schallsignal eines anderen Fahrzeuges hört, muss seine Fahrt auf das für die Erhaltung der Steuerfähigkeit geringstmögliche Maß verringern. Erforderlichenfalls muss es jegliche Fahrt wegnehmen und in jedem Fall mit äußerster Vorsicht manövrieren, bis die Gefahr eines Zusammenstoßes vorüber ist.

Vereinfacht: Über Funk Kontakt herstellen, Schallsignal geben . Manöver des "vorletzten Augenblicks" fahren. Manöver des "letzten Augenblicks" fahren. Vorgeschrieben sind Schallsignal und Manöver des letzten Augenblickts

Muster-Antwort: Über Funk versuchen, das andere Fahrzeug auf seine Ausweichpflicht aufmerksam zu machen. Schallsignal: mindestens fünf kurze, rasch aufeinander folgende Pfeifentöne geben. Ggf. Ergänzung zu 2.: Lichtsignal von mindestens fünf kurzen, rasch aufeinander folgenden Blitzen. Manöver des sogenannten "vorletzten Augenblicks" fahren. Manöver des sogenannten "letzten Augenblicks" fahren. Zwingend vorgeschrieben sind die Maßnahmen nach 2. und 5.

Vereinfacht: Es handelt sich um ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge. Beide Fahrzeuge müssen den Kurs nach Steuerbord ändern und das durch einen kurzen Ton anzeigen.

Muster-Antwort: Es handelt sich um ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge, das im Seegang oder durch schlechtes Steuern giert. Man muss annehmen, dass sich zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen nähern und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Beide Fahrzeuge müssen den Kurs nach Steuerbord ändern und dieses durch einen kurzen Ton anzeigen.

Vereinfacht: Kielrichtung (rwK) möglichst rechtwinklig zur allgemeinen Verkehrsrichtung.

Muster-Antwort: Kielrichtung ( rwK ) muss möglichst rechtwinklig zur allgemeinen Verkehrsrichtung zeigen.

Vereinfacht: KVR-Ausweichregeln beachten.

Muster-Antwort: Die Ausweichregeln der KVR beachten.

Vereinfacht: wenn die Kompasspeilung zu einem anderen Fahrzeug steht und beide sich einander nähern.

Muster-Antwort: Wenn die Kompasspeilung zu einem anderen Fahrzeug steht und sie sich einander nähern.

Vereinfacht: rechtzeitig und effektiv durchzuführen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und genügend Platz zu haben, um sicher auszuweichen.

Muster-Antwort: Möglichst frühzeitig, durchgreifend, sodass das andere Fahrzeug rasch Ihre Absicht erkennen kann, und um sich gut klar zu halten.

Vereinfacht: Manövererfolg laufend überprüfen bis anderes Fahrzeug passiert

Muster-Antwort: Der Erfolg des Manövers ist laufend zu überprüfen, bis das andere Fahrzeug klar passiert ist.

Vereinfacht: Segelfahrzeug mit Backbordlicht in Fahrt. Segelfahrzeug in LUV muss ausweichen. entweder weil es den Wind von Backbord hat oder weil es - wenn mit Wind von Steuerbord segelnd - luvwärts steht.

Muster-Antwort: Das Licht ist das Backbordlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt. Das Segelfahrzeug in Luv muss ausweichen, entweder weil es den Wind von Backbord hat oder weil es - wenn mit Wind von Steuerbord segelnd - luvwärts steht.

Vereinfacht: Das grüne Licht ist das Steuerbordlicht eines Segelfahrzeugs. Mein Fahrzeug muss ausweichen, da ich nicht erkennen kann, von welcher Seite das andere Fahrzeug den Wind hat.

Muster-Antwort: Das Licht ist das Steuerbordlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt. Ihr Fahrzeug muss als leewärtiges Fahrzeug ausweichen, weil Sie (mit Wind von Backbord segelnd) nicht erkennen können, von welcher Seite das andere Fahrzeug den Wind hat.

2,7

Vereinfacht: Hecklicht und/oder Backbord-Seitenlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt. Segelfahrzeug im Seegang giert. eigenes Fahrzeug nähert sich aus dem Hecksektor. befindet sich auf der Sektorengrenze. als überholendes Fahrzeug ausweichen. im Zweifel immer als Überholer betrachten (hier: Sektorengrenze).

Muster-Antwort: Man sieht Hecklicht und/oder Backbord-Seitenlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt, das im Seegang giert. Ihr Fahrzeug nähert sich aus dem Hecksektor des anderen Fahrzeugs. Es steht eben auf dessen Sektorengrenze und muss als überholendes Fahrzeug ausweichen. Im Zweifel (hier Sektorengrenze!) muss man sich als Überholer betrachten.

Vereinfacht: 1: Manövrierbehindertes Fzg. mit Fahrt durchs Wasser (FdW). 2: Das manövrierbehinderte Fahrzeug als Überholer. Überholer muss ausweichen.

Muster-Antwort: Man sieht ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit FdW (Topplichter, Seitenlichter). Dieses Fahrzeug nähert sich im Hecklichtsektor und muss deshalb als Überholer ausweichen.

Vereinfacht: Zeitpunkt des ersten Insichtkommens. Spätere Lageänderung der Fahrzeuge zueinander ändert nichts an der Verantwortlichkeit.

Muster-Antwort: Der Augenblick des ersten Insichtkommens. Eine spätere Änderung der Lage der Fahrzeuge zueinander verändert nicht die Verantwortlichkeit.

Vereinfacht: Kurs und Geschwindigkeit beibehalten. Wenn ein anderes Fahrzeug nicht ausweicht, darf man eigenständig handeln, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. "Manöver des vorletzten Augenblicks!" und "Manöver des letzten Augenblicks!"

Muster-Antwort: Mein Fahrzeug ist "Kurshalter", d. h. es muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten. Mein Fahrzeug darf zur Abwendung eines Zusammenstoßes manövrieren, sobald erkennbar wird, dass das andere Fahrzeug nicht angemessen (= regelgerecht) manövriert ("Manöver des vorletzten Augenblicks!") Mein Fahrzeug muss zweckdienlich manövrieren, wenn ein Manöver des Ausweichpflichtigen allein einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden kann ("Manöver des letzten Augenblicks!")

Vereinfacht: manövrierunfähigen Fahrzeug manövrierbehinderten Fahrzeug fischendem Fahrzeug ggf. anderem Segelfahrzeug, abhängig von Segelstellung

Muster-Antwort: Einem manövrierunfähigen Fahrzeug, einem manövrierbehinderten Fahrzeug, einem fischenden Fahrzeug, ggf. einem anderen Segelfahrzeug, abhängig von der Segelstellung in Bezug auf den Wind.

Vereinfacht: 1. Durchfahrt des tiefgangbehinderten Fahrzeugs nicht behindern 2. Frühzeitige Kursänderung oder Geschwindigkeitsänderung

Muster-Antwort: Das Sportfahrzeug muss vermeiden, die sichere Durchfahrt eines tiefgangbehinderten Fahrzeugs zu behindern. Dieses kann durch eine frühzeitige Kursänderung, Geschwindigkeitsänderung oder beides geschehen.

Vereinfacht: In engen Fahrwassern und in Verkehrstrennungsgebieten.

Muster-Antwort: In engen Fahrwassern, auf dem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes ( VTG ) gegenüber Maschinenfahrzeugen im VTG.

Vereinfacht: Mindestens 1000 Meter

Muster-Antwort: Mindestens 1 000 m.

Vereinfacht: B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt. A und B müssen ihren Kurs nach Steuerbord ändern, um sich an der Backbord-Seite zu passieren und dabei jeweils einen kurzen Ton abgeben.

Muster-Antwort: B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt. A und B müssen ihren Kurs so nach Steuerbord ändern, dass sie einander an der Backbord-Seite passieren. Dabei müssen A und B das Signal "ein kurzer Ton" geben.

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Vereinfacht: B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt. B muss ausweichen. A muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.

Muster-Antwort: B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt, dessen Steuerbord-Seite man sieht. B muss ausweichen, weil es die Motoryacht A an seiner Steuerbord-Seite hat. Die Motoryacht A muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.

Vereinfacht: Manövrierunfähigen Fahrzeuge Manövrierbehinderten Fahrzeuge Fischenden Fahrzeuge Segelfahrzeugen ggf. anderen Maschinenfahrzeugen

Muster-Antwort: Manövrierunfähigen Fahrzeugen, manövrierbehinderten Fahrzeugen, fischenden Fahrzeugen, Segelfahrzeugen, ggf. einem anderen Maschinenfahrzeug.

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Vereinfacht: Topplicht und später Backbord-Seitenlicht eines fahrenden Maschinenfahrzeugs unter 50 m Länge. A muss ausweichen, da B an seiner Steuerbord-Seite ist. A gibt ein kurzes Tonsignal. B behält Kurs und Geschwindigkeit bei.

Muster-Antwort: Topplicht und später Backbord-Seitenlicht eines Maschinenfahrzeuges B von weniger als 50 m Länge in Fahrt. A muss ausweichen, weil es B an seiner Steuerbord-Seite hat. A muss das Signal "ein kurzer Ton" geben. B muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.

3,8

Vereinfacht: anzeigen manövrierunfähig durch jedes andere verfügbare MIttel (UKW, Schallsignal, Lichtsignal lang-kurz-kurz). Anleuchten mit Handlampe. Abfeuern "weißer Stern" oder "Blitz-Knall". Sofort Verkehrszentrale informieren.

Muster-Antwort: Ein Fahrzeug von weniger als 12 m Länge, das die zwei roten Rundumlichter senkrecht übereinander nicht führt, muss folgende Maßnahmen ergreifen: Durch jedes andere verfügbare Mittel anzeigen, dass es manövrierunfähig ist, z. B. über UKW -Sprechfunk oder durch ein Schallsignal oder das Lichtsignal lang-kurz-kurz. Bei weiterer Annäherung das andere Fahrzeug mit einer starken Handlampe anleuchten und so auf sich aufmerksam machen. Führen eines weißen Rundumlichtes, das mit keinem anderen Licht verwechselt werden kann. Abfeuern eines Signals "weißer Stern" oder "Blitz-Knall". Sofort bei Eintritt der Manövrierunfähigkeit Verkehrszentrale informieren (wenn vorhanden).

Vereinfacht: gelten als enge Fahrwasser

Muster-Antwort: Fahrwasser der Seeschifffahrtsstraßen gelten als enge Fahrwasser im Sinne der KVR.

Vereinfacht: bedeutet, dass Fahrzeuge dem Fahrwasserverlauf folgen und maximal plus minus 10° abweichen dürfen.

Muster-Antwort: Die durchgehende Schifffahrt umfasst alle Fahrzeuge, die deutlich dem Fahrwasserverlauf einer Seeschifffahrtsstraße folgen. Dies erlaubt nach allgemeiner Verkehrsauffassung ein Abweichen von höchstens ± 10° von der Richtung des Fahrwassers. Dabei ist es gleichgültig, zu welchem Zweck das Fahrzeug betrieben wird.

Vereinfacht: Verkehrsteilnehmer Sicherheit und Leichtigkeit gewährleisten, andere nicht schädigen oder gefährden oder behindern

Muster-Antwort: Jeder Verkehrsteilnehmer muss die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten, darf andere (nicht nur Verkehrsteilnehmer!) nicht schädigen, gefährden oder mehr als unvermeidbar behindern oder belästigen.

Vereinfacht: alle Verkehrsvorschriften zu befolgen und sicherzustellen, dass sein Schiff korrekt ausgerüstet ist.

Muster-Antwort: Befolgung der Vorschriften im Verkehr, u. a. KVR, SeeSchStrO. Ausrüstung/Einrichtung seines Fahrzeugs zum Führen und Zeigen von Lichtern und Signalkörpern und Geben von Schallsignalen.

Vereinfacht: Wasserflächen von Küstenlinie bis 3 Seemeilen seewärts, durch Tonnen begrenzte Küstenmeere, Wasserflächen bestimmter Binnenwasserstraßen

Muster-Antwort: Seeschifffahrtsstraßen im Sinne dieser Verordnung sind: Wasserflächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und einer Linie von drei Seemeilen seewärts der Basislinie, die durchgehend durch laterale Zeichen (Tonnen) begrenzten Wasserflächen der seewärtigen Teile der Fahrwasser im Küstenmeer, Wasserflächen zwischen den Ufern bestimmter Binnenwasserstraßen.

Vereinfacht: durch Tonnen begrenzte Wasserflächen oder für Schifffahrt bestimmte Bereiche.

Muster-Antwort: Fahrwasser sind die Teile der Wasserflächen, die durch Tonnen (laterale Zeichen) begrenzt oder gekennzeichnet sind oder die, soweit das nicht der Fall ist, auf den Binnenwasserstraßen für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind.

Vereinfacht: KVR Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Bekanntmachungen WSD Nord und Nordwest Hafenordnungen

Muster-Antwort: Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen gelten: die KVR, die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, ggf. die Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen ( WSD ) Nord und Nordwest, ggf. die Hafenordnungen.

Vereinfacht: Die KVR gelten im gesamten Geltungsbereich der SeeSchStrO,es sei denn die SeeSchStrO bestimmt ausdrücklich etwas anderes.

Muster-Antwort: Die KVR gelten im gesamten Geltungsbereich der SeeSchStrO innerhalb und außerhalb der Fahrwasser, soweit die SeeSchStrO nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt (z. B. Vorfahrt, Grundsatz des Vorranges der spezielleren Rechtsvorschrift vor der allgemeineren).

Vereinfacht: Nach KVR. Dabei dürfen vorfahrtberechtigte Fahrzeuge weder gefährdet noch behindert werden.

Muster-Antwort: Sie haben untereinander nach den Regeln der KVR auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.

Vereinfacht: Bleib-weg-Signal bei bestimmten Gefahrgütern oder Explosionsgefahr. Sicherheitsabstand einhalten, keine elektrischen Schalter bedienen, kein offenes Feuer

Muster-Antwort: Es handelt sich um das Bleib-weg-Signal, das von einem Fahrzeug gegeben wird, bei dem bestimmte gefährliche Güter oder radioaktive Stoffe frei werden oder drohen frei zu werden oder es besteht Explosionsgefahr. Man hat sich mit seinem Fahrzeug möglichst weit von dem anderen Fahrzeug zu entfernen (sicherer Abstand) und darf keine elektrischen Schalter bedienen. Kein offenes Feuer.

Vereinfacht: Signal bei Gefährdung anderer Fahrzeuge Langer Ton, vier kurze Töne, wiederholt

Muster-Antwort: Gefährdet ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug oder wird es durch dieses selbst gefährdet, hat es, soweit möglich, rechtzeitig das Schallsignal zu geben: ein langer Ton, vier kurze Töne; ein langer Ton, vier kurze Töne.

Vereinfacht: nur tagsüber und bei guter Sicht fahren, rechtzeitig Liegestelle erreichen, bei schlechter Sicht an Dalben festmachen.

Muster-Antwort: Sportfahrzeuge dürfen in der Regel die Zufahrten und den NOK lediglich zur Durchfahrt und ohne Lotsen nur während der Tagfahrzeiten und nicht bei verminderter Sicht benutzen. Sportfahrzeuge müssen ihre Kanalfahrt so einrichten, dass sie vor Ablauf der Tagfahrzeit eine für Sportfahrzeuge bestimmte Liegestelle erreichen können. Bei plötzlich auftretender verminderter Sicht dürfen Sportfahrzeuge in den Weichengebieten hinter den Dalben oder an geeigneten Liegestellen festmachen.

Vereinfacht: Segeln verboten Maschinenantrieb darf Segel setzen Nur ein Sportfahrzeug schleppen

Muster-Antwort: Das Segeln ist auf dem NOK verboten. Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb dürfen zusätzlich die Segel setzen. Ein motorbetriebenes Sportfahrzeug darf nur ein Sportfahrzeug schleppen.

Muster-Antwort: Schnellstmöglich in einem Weichengebiet hinter den Dalben oder an geeigneten Liegestellen festmachen.

Vereinfacht: 1. Einfahren verboten 2. Freigabe wird vorbereitet 3. Sportfahrzeuge können einfahren

Muster-Antwort: Einfahren verboten. Freigabe wird vorbereitet. Sportfahrzeuge können einfahren.

4,5,8

Vereinfacht: bedeutet, dass man die Pflicht hat zu warten, wenn andere Fahrzeuge Vorfahrt haben. es muss erkennbar sein, dass man bereit ist zu warten. Weiterfahren nur ohne Beeinträchtigung der Schifffahrt

Muster-Antwort: "Vorfahrt beachten" begründet eine Wartepflicht. Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten erkennen lassen, dass er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass die Schifffahrt im Fahrwasser nicht beeinträchtigt wird. Ggf. hat der Wartepflichtige seinen Kurs und/oder seine Geschwindigkeit zu ändern (gilt rechtlich nicht als Ausweichen!).

Vereinfacht: Im Fahrwasser fahrendes oder folgendes Fahrzeug hat Vorfahrt bedeutet, dass Schiffe, die bereits im Fahrwasser sind, Vorrang vor anderen haben, die ein- oder ausfahren wollen. Trotz Vorfahrt sollten sie jedoch mögliche Kollisionen vermeiden. bedeutet aber nicht: Vorfahrt erzwingen

Muster-Antwort: "Vorfahrt haben" gilt nur für ein im Fahrwasser fahrendes oder dem Fahrwasserverlauf folgendes Fahrzeug. Das bedeutet, dass andere Fahrzeuge, die in das Fahrwasser einlaufen wollen, dort drehen oder an- und ablegen wollen, mit diesem Vorhaben warten müssen, bis das vorfahrtberechtigte Fahrzeug vorüber ist. "Vorfahrt haben" bedeutet aber nicht: Vorfahrt erzwingen! Ggf. muss ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug Maßnahmen zur Verhinderung einer drohenden Kollision ergreifen.

Vereinfacht: muss warten, bis Fahrwasser frei ist rechtzeitig durch zeigen, dass es warten wird

Muster-Antwort: Es muss die Vorfahrt der Fahrzeuge im Fahrwasser beachten, d. h., es muss warten, bis das Fahrwasser frei ist. Es muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten erkennen lassen, dass es warten wird.

Vereinfacht: muss warten, bis das Fahrwasser frei ist. Es muss durch sein Fahrverhalten signalisieren, dass es warten wird.

Muster-Antwort: Es muss die Vorfahrt der Fahrzeuge im Fahrwasser beachten, d. h. es muss warten, bis das Fahrwasser frei ist. Es muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten erkennen lassen, dass es warten wird.

Vereinfacht: Sportfahrzeug am äußeren Rand auf Steuerbordseite halten

Muster-Antwort: Beim Fahren im Fahrwasser muss das Sportfahrzeug sich so nahe am äußeren Rand des Fahrwassers an seiner Steuerbordseite halten, wie dieses ohne Gefahr möglich ist.

Vereinfacht: Klar machen, dass das Fahrwasser nicht genutzt wird

Muster-Antwort: Außerhalb des Fahrwassers ist so zu fahren, dass klar erkennbar ist, dass das Fahrwasser nicht benutzt wird.

Vereinfacht: Jedes Fahrzeug muss nach Steuerbord ausweichen.

Muster-Antwort: Jedes Fahrzeug muss nach Steuerbord ausweichen.

Vereinfacht: Deutliches Abweichen vom Fahrwasserverlauf Mehr als 10° Abweichung (z. B. Kreuzen eines Segelfahrzeuges über die Fahrwasserbreite).

Muster-Antwort: Queren bedeutet deutliches Abweichen vom Fahrwasserverlauf, nach allgemeiner Verkehrsmeinung mehr als 10° (z. B. Kreuzen eines Segelfahrzeuges über die gesamte oder auch nur teilweise Fahrwasserbreite).

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1

Vereinfacht: Manövrierbehindertes Fahrzeug Länge wahrscheinlich 50 m oder mehr Fahrt durchs Wasser, Unterwasserarbeiten (z. B. baggern), Passierseite: Steuerbord (grüne Rundumlichter), Passierbehinderung: Backbord (rote Rundumlichter).

Muster-Antwort: Manövrierbehindertes Fahrzeug, Länge wahrscheinlich 50 m oder mehr, von vorn mit Fahrt durchs Wasser, das Unterwasserarbeiten ausführt (z. B. baggert). Passierseite an Steuerbord (zwei grüne Rundumlichter übereinander), Passierbehinderung an Backbord-Seite (zwei rote Rundumlichter übereinander).

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2

Vereinfacht: Entgegenkommendes manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durch Wasser mit Unterwasserarbeiten (z. B. baggern), Passierseite an Backbord: 2 schwarze Rhomben, Passierbehinderung an Steuerbord: 2 schwarze Bälle.

Muster-Antwort: Entgegenkommendes manövrierbehindertes Fahrzeug von vorn, mit Fahrt durchs Wasser, das Unterwasserarbeiten ausführt (z. B. baggert). Passierseite an Backbord des Baggers (zwei schwarze Rhomben übereinander), Passierbehinderung an Steuerbord-Seite des Baggers (zwei schwarze Bälle übereinander).

Vereinfacht: Backbordfahrwassertonne Nächste Tonne: 32

Muster-Antwort: Es handelt sich um eine Backbordfahrwassertonne; die nächste Tonne hat die Aufschrift 32.

Vereinfacht: Keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung erforderlich gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge

Muster-Antwort: Motorsportfahrzeuge, die andere Sportfahrzeuge schleppen, gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge im Sinne der KVR. Daher keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung.

Vereinfacht: Motorboot darf nur Sportboot schleppen Geschlepptes Boot max. 15 m lang Mindestgeschwindigkeit: 9 km/h

Muster-Antwort: Ein motorbetriebenes Sportfahrzeug darf nur ein Sportfahrzeug schleppen. Das geschleppte Sportfahrzeug darf nur eine Höchstlänge von weniger als 15 m haben. Die Mindestgeschwindigkeit beim Schleppen muss 9 km/h betragen.

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Vereinfacht: Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung. Nachts: Rundumlichter rot-rot-grün senkrecht übereinander.

Muster-Antwort: Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung. Nachts: Rundumlichter rot-rot-grün senkrecht übereinander.

Muster-Antwort: Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes behindert ist.

Vereinfacht: 0,5 Promille

Muster-Antwort: 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

Muster-Antwort: Die Einreise-, Gesundheits- und Zollformalitäten sind zu erledigen.

Vereinfacht: ist ein vom BSH ausgestellter Ausweis, der das Recht und die Pflicht zum Führen der Bundesflagge nachweist. Fahrzeuge unter 15 Metern Länge über Alles (LüA)

Muster-Antwort: Vom BSH ausgestellter Ausweis, mit dem das Recht und die Pflicht zum Führen der Bundesflagge nachgewiesen wird. Für Fahrzeuge unter 15 m Lüa = "nicht registerpflichtige Fahrzeuge".

Vereinfacht: ist der Nachweis der Registrierung im Seeschiffsregister, ausgestellt vom Registergericht ab 15m Rumpflänge vorgeschrieben

Muster-Antwort: Das Schiffszertifikat ist der Nachweis, dass ein Schiff im Seeschiffsregister eingetragen ist. Ausgestellt wird es vom Registergericht, Vorgeschrieben ist es ab 15 m Rumpflänge.

Vereinfacht: Meeresgewässer bis 12 sm von Küstenlinie oder Basislinie

Muster-Antwort: Die seewärts der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der Basislinie gelegenen Meeresgewässer bis zu einer Breite von 12 sm .

Muster-Antwort: Als "innere Gewässer" bezeichnet man die Gewässer landwärts der Basislinien.

Vereinfacht: Grenze zwischen inneren Gewässer und dem Küstenmeer, findet man in Seekarten

Muster-Antwort: Als Basislinie bezeichnet man die Grenze zwischen den inneren Gewässern (eines Staates) und dem Küstenmeer. Basislinien sind in Seekarten eingezeichnet.

Vereinfacht: untersucht Seeunfälle und gibt Sicherheitsempfehlungen heraus

Muster-Antwort: Amtliche Untersuchung eines schaden- oder gefahrverursachenden Vorkommnisses (Seeunfall) im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes (z. B. Kollision zwischen zwei Fahrzeugen) und Ermittlung der Umstände, durch die es zu dem Seeunfall gekommen ist. Herausgabe von Untersuchungsberichten und insbesondere Sicherheitsempfehlungen zur Verhütung von Seeunfällen.

1,10

Vereinfacht: Schiffsverlust durch Aufgrundlaufen, Kollision oder schwere Verletzung, Tod oder Verschollenheit von Personen, Umweltschäden, Sachschäden, Gefahr für Menschen, Schiffe oder Umwelt.

Muster-Antwort: Schiffsverlust, Aufgrundlaufen, Kollision eines Schiffes, Tod oder Verschollenheit oder schwere Verletzung einer Person, maritimer Umweltschaden oder sonstiger Sachschaden, Gefahr für einen Menschen oder ein Schiff, Gefahr eines schweren Schadens an einem Schiff, einem meerestechnischen Bauwerk oder an der Meeresumwelt.

Vereinfacht: Den Seeunfall der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung melden, im Inland über Wasserschutzpolizei oder im Ausland über Hafenbehörden.

Muster-Antwort: Den Seeunfall unverzüglich der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung melden. Das kann in einem deutschen Einlaufhafen auch über die Wasserschutzpolizei bzw. im Ausland über die zuständigen Hafenbehörden veranlasst werden.

Vereinfacht: Name und Aufenthalt des Meldenden. Ort und Zeit des Unfalls. Schiffsdetails (Name, Flagge, Funkrufzeichen). Betreiber- und Kapitänname. Herkunfts- und Zielhafen des Schiffes. Besatzungsanzahl. Schadensumfang. Unfallverlauf. Umweltgefahr.

Muster-Antwort: Es sind folgende Angaben zu melden: Name und derzeitiger Aufenthalt des Meldenden, Ort (geographische Position) und Zeit des Unfalles, Name, Rufzeichen und Flagge des Schiffes sowie Rufnummer des zu diesem Schiff gehörenden mobilen Seefunkdienstes ( MMSI ), Typ, Verwendungszweck, Name des Betreibers des Schiffes, Name des verantwortlichen Schiffsführers, Herkunfts- und Zielhafen des Schiffes, Anzahl der Besatzungsmitglieder und weiterer Personen an Bord, Umfang des Personen- und Sachschadens, Darstellung des Verlaufs des Vorkommnisses, Angaben über andere Schiffe, die am Unfall beteiligt sind, Wetterbedingungen, Darstellung der Gefahr einer Meeresverschmutzung.

Vereinfacht: "Verordnung über die Sicherung der Seefahrt" Schiffsführer oder Besatzungsmitglied

Muster-Antwort: Geregelt in der "Verordnung über die Sicherung der Seefahrt". Verantwortlich für die Meldung sind der Schiffsführer oder bei dessen Verhinderung ein anderes Besatzungsmitglied bzw. ggf. auch der Betreiber des Schiffes, falls keine der vorgenannten Personen dazu in der Lage ist.

2,15

Vereinfacht: Untersuchungsausschüsse um die Frage zu Klären ob Fahrverbot oder Entzug des Führerscheins in der Sportschifffahrt ausgesprochen werden soll

Muster-Antwort: Seeämter sind bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest gebildete Untersuchungsausschüsse zur Untersuchung der Frage, ob gegenüber einem Verfahrensbeteiligten ein Fahrverbot ausgesprochen oder ein Befähigungszeugnis bzw. ein amtlicher Führerschein der Sportschifffahrt entzogen werden muss.

Vereinfacht: "Sicherheit auf dem Wasser" "Sicherheit im See- und Küstenbereich"

Muster-Antwort: "Sicherheit auf dem Wasser, Leitfaden für Wassersportler". "Sicherheit im See- und Küstenbereich, Sorgfaltsregeln für Wassersportler".

Vereinfacht: schnellstens Meldung an die Verkehrszentrale

Muster-Antwort: Man muss dies auf dem schnellsten Weg direkt oder über eine Verkehrszentrale bzw. Küstenfunkstelle dem Maritimen Lagezentrum ( MLZ ) in Cuxhaven als Meldestelle für Unfälle auf See mitteilen.

Vereinfacht: Beim Einlaufen in Küstengewässer des Gastlandes unter der Steuerbordsaling.

Muster-Antwort: Beim Einlaufen in die Küstengewässer des Gastlandes unter der Steuerbordsaling.

Muster-Antwort: Auf in Betrieb befindlichen Yachten während der Flaggzeit in den Küstengewässern, auf See und im Hafen am Flaggenstock am Heck, auf segelnden mehrmastigen Yachten auch im Topp des hintersten Mastes (nicht am Achterstag).

Vereinfacht: Verlassen der Fahrwasser zwischen 3 h nach Hochwasser und 3 h vor dem folgenden Hochwasser untersagt. Höchstgeschwindigkeiten: Außerhalb des Fahrwassers 8 kn, im Fahrwasser 12 kn.

Muster-Antwort: Das Verlassen der Fahrwasser zwischen 3 h nach Hochwasser und 3 h vor dem folgenden Hochwasser ist untersagt. In der übrigen Zeit beträgt für Sportfahrzeuge die Höchstgeschwindigkeit außerhalb des Fahrwassers 8 kn und generell im Fahrwasser 12 kn.

1,7

Vereinfacht: Verschmutzung der Meere verhindern

Muster-Antwort: Das MARPOL-Übereinkommen soll die Verschmutzung der Meere verhindern.

Vereinfacht: Ostsee, Nordsee und Mittelmeer.

Muster-Antwort: Ostsee, Nordsee und Mittelmeer.

Vereinfacht: Einleitung von Öl, Schiffsabwässern, Schiffsmüll und anderen Schadstoffen verboten

Muster-Antwort: Das Einleiten von Öl, Schiffsabwässern, Schiffsmüll und anderen Schadstoffen.

Vereinfacht: gilt grundsätzlich für alle Schiffe

Muster-Antwort: Das MARPOL-Übereinkommen gilt grundsätzlich für alle Schiffe, somit auch für Sportfahrzeuge.

Vereinfacht: Broschüre des BSH "Entsorgungsmöglichkeiten für Öl, Schiffsmüll und Schiffsabwässer"

Muster-Antwort: Aus der Broschüre "Entsorgungsmöglichkeiten für Öl, Schiffsmüll und Schiffsabwässer - eine Übersicht für Sport- und Kleinschifffahrt" des BSH.

Vereinfacht: Müllentsorgung in Nord-, Ostsee und Mittelmeer verboten (Sondergebiete nach MARPOL)

Muster-Antwort: Da Nord-, Ostsee und Mittelmeer Sondergebiete nach MARPOL sind, darf dort kein Müll in die See entsorgt werden.

Vereinfacht: Seile, Netze, Segel, Kunststoffe, Papier, Glas, Metall, Verpackungsmaterial

Muster-Antwort: Synthetische Seile, Netze, Segel, Kunststofftüten u. Ä. , Papiererzeugnisse, Lumpen, Glas, Metall, Steingut, Schalungs- oder Verpackungsmaterial.