Bogen: 10 Schifffahrtsrecht Frage 17

Was müssen Sie hinsichtlich der Zeiten der Lichterführung beachten?

Vereinfachte Antwort

Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Bei verminderter Sicht auch tagsüber.

Muster-Antwort

Die Lichter müssen geführt werden zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.