Bogen: 10
Schifffahrtsrecht Frage 17
Was müssen Sie hinsichtlich der Zeiten der Lichterführung beachten?
Vereinfachte Antwort
Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Bei verminderter Sicht auch tagsüber.
Muster-Antwort
Die Lichter müssen geführt werden zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.