Hecklicht und/oder Backbord-Seitenlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt. Segelfahrzeug im Seegang giert. eigenes Fahrzeug nähert sich aus dem Hecksektor. befindet sich auf der Sektorengrenze. als überholendes Fahrzeug ausweichen. im Zweifel immer als Überholer betrachten (hier: Sektorengrenze).
Man sieht Hecklicht und/oder Backbord-Seitenlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt, das im Seegang giert. Ihr Fahrzeug nähert sich aus dem Hecksektor des anderen Fahrzeugs. Es steht eben auf dessen Sektorengrenze und muss als überholendes Fahrzeug ausweichen. Im Zweifel (hier Sektorengrenze!) muss man sich als Überholer betrachten.