Bogen: 9 Schifffahrtsrecht Frage 46

Wo unterliegt Ihr Segelfahrzeug bzw. Ihre Motoryacht unter 20 m Länge einem Behinderungsverbot?

Vereinfachte Antwort

In engen Fahrwassern und in Verkehrstrennungsgebieten.

Muster-Antwort

In engen Fahrwassern, auf dem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes ( VTG ) gegenüber Maschinenfahrzeugen im VTG.