Bogen: 9
Schifffahrtsrecht Frage 46
Wo unterliegt Ihr Segelfahrzeug bzw. Ihre Motoryacht unter 20 m Länge einem Behinderungsverbot?
Vereinfachte Antwort
In engen Fahrwassern und in Verkehrstrennungsgebieten.
Muster-Antwort
In engen Fahrwassern, auf dem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes ( VTG ) gegenüber Maschinenfahrzeugen im VTG.