Bogen: 13 Schifffahrtsrecht Frage 80

Welche besondere Lichterführung/Kennzeichnung ist vorgeschrieben, wenn ein Motorsportfahrzeug ein anderes Sportfahrzeug schleppt?

Vereinfachte Antwort

Keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung erforderlich gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge

Muster-Antwort

Motorsportfahrzeuge, die andere Sportfahrzeuge schleppen, gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge im Sinne der KVR. Daher keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung.