Bogen: 13
Schifffahrtsrecht Frage 80
Welche besondere Lichterführung/Kennzeichnung ist vorgeschrieben, wenn ein Motorsportfahrzeug ein anderes Sportfahrzeug schleppt?
Vereinfachte Antwort
Keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung erforderlich gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge
Muster-Antwort
Motorsportfahrzeuge, die andere Sportfahrzeuge schleppen, gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge im Sinne der KVR. Daher keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung.