ist der Nachweis der Registrierung im Seeschiffsregister, ausgestellt vom Registergericht ab 15m Rumpflänge vorgeschrieben
Das Schiffszertifikat ist der Nachweis, dass ein Schiff im Seeschiffsregister eingetragen ist. Ausgestellt wird es vom Registergericht, Vorgeschrieben ist es ab 15 m Rumpflänge.