Kurs und Geschwindigkeit beibehalten. Wenn ein anderes Fahrzeug nicht ausweicht, darf man eigenständig handeln, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. "Manöver des vorletzten Augenblicks!" und "Manöver des letzten Augenblicks!"
Mein Fahrzeug ist "Kurshalter", d. h. es muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten. Mein Fahrzeug darf zur Abwendung eines Zusammenstoßes manövrieren, sobald erkennbar wird, dass das andere Fahrzeug nicht angemessen (= regelgerecht) manövriert ("Manöver des vorletzten Augenblicks!") Mein Fahrzeug muss zweckdienlich manövrieren, wenn ein Manöver des Ausweichpflichtigen allein einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden kann ("Manöver des letzten Augenblicks!")