Topplicht und später Backbord-Seitenlicht eines fahrenden Maschinenfahrzeugs unter 50 m Länge. A muss ausweichen, da B an seiner Steuerbord-Seite ist. A gibt ein kurzes Tonsignal. B behält Kurs und Geschwindigkeit bei.
Topplicht und später Backbord-Seitenlicht eines Maschinenfahrzeuges B von weniger als 50 m Länge in Fahrt. A muss ausweichen, weil es B an seiner Steuerbord-Seite hat. A muss das Signal "ein kurzer Ton" geben. B muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.