Verkehrsteilnehmer Sicherheit und Leichtigkeit gewährleisten, andere nicht schädigen oder gefährden oder behindern
Jeder Verkehrsteilnehmer muss die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten, darf andere (nicht nur Verkehrsteilnehmer!) nicht schädigen, gefährden oder mehr als unvermeidbar behindern oder belästigen.