alle Verkehrsvorschriften zu befolgen und sicherzustellen, dass sein Schiff korrekt ausgerüstet ist.
Befolgung der Vorschriften im Verkehr, u. a. KVR, SeeSchStrO. Ausrüstung/Einrichtung seines Fahrzeugs zum Führen und Zeigen von Lichtern und Signalkörpern und Geben von Schallsignalen.