Wer darf laut SeeSchStrO ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Crew eine andere Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes nicht ausüben (allgemein ohne Zahlen zu beantworten)?

Vereinfachte Antwort

Wer durch körperliche/geistige Mängel, Alkohol oder Drogen die sichere Führung/Tätigkeit im Brücken-/Decksdienst nicht gewährleisten kann.

Muster-Antwort

Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes behindert ist.

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