Den Seeunfall der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung melden, im Inland über Wasserschutzpolizei oder im Ausland über Hafenbehörden.
Den Seeunfall unverzüglich der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung melden. Das kann in einem deutschen Einlaufhafen auch über die Wasserschutzpolizei bzw. im Ausland über die zuständigen Hafenbehörden veranlasst werden.