Bogen: 9
Schifffahrtsrecht Frage 93
Was müssen Sie nach einem Seeunfall veranlassen? Wie kann es umgesetzt werden?
Vereinfachte Antwort
Den Seeunfall der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung melden, im Inland über Wasserschutzpolizei oder im Ausland über Hafenbehörden.
Muster-Antwort
Den Seeunfall unverzüglich der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung melden. Das kann in einem deutschen Einlaufhafen auch über die Wasserschutzpolizei bzw. im Ausland über die zuständigen Hafenbehörden veranlasst werden.