Bogen: 7 Schifffahrtsrecht Frage 94

Welche Angaben müssen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung gemeldet werden? Nennen Sie mindestens 5 dieser Angaben.

Vereinfachte Antwort

Name und Aufenthalt des Meldenden. Ort und Zeit des Unfalls. Schiffsdetails (Name, Flagge, Funkrufzeichen). Betreiber- und Kapitänname. Herkunfts- und Zielhafen des Schiffes. Besatzungsanzahl. Schadensumfang. Unfallverlauf. Umweltgefahr.

Muster-Antwort

Es sind folgende Angaben zu melden: Name und derzeitiger Aufenthalt des Meldenden, Ort (geographische Position) und Zeit des Unfalles, Name, Rufzeichen und Flagge des Schiffes sowie Rufnummer des zu diesem Schiff gehörenden mobilen Seefunkdienstes ( MMSI ), Typ, Verwendungszweck, Name des Betreibers des Schiffes, Name des verantwortlichen Schiffsführers, Herkunfts- und Zielhafen des Schiffes, Anzahl der Besatzungsmitglieder und weiterer Personen an Bord, Umfang des Personen- und Sachschadens, Darstellung des Verlaufs des Vorkommnisses, Angaben über andere Schiffe, die am Unfall beteiligt sind, Wetterbedingungen, Darstellung der Gefahr einer Meeresverschmutzung.