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110 Fragen · 94 in Bögen

Vereinfacht: Wasserflächen im Umkreis von 500 m um bestimmte Einrichtungen, die nicht befahren werden dürfen.

Muster-Antwort: Sicherheitszonen sind Wasserflächen im Umkreis von 500 m um Plattformen, Bohrinseln, Forschungsanlagen u. a. , die nicht befahren werden dürfen.

Vereinfacht: Seeschifffahrtsstraßen; Schiffe unter Bundesflagge seewärts des Küstenmeeres (weltweit); außer Hoheitsgewässer anderer Staaten.

Muster-Antwort: Die Verordnung gilt auf Seeschifffahrtsstraßen und für Schiffe, die die Bundesflagge führen, seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland (also weltweit), soweit nicht in den Hoheitsgewässern anderer Staaten abweichende Regelungen gelten.

5,6

Vereinfacht: Beeinträchtigung durch körperliche/geistige Mängel, Alkohol- oder Drogenkonsum

Muster-Antwort: Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes behindert ist.

Vereinfacht: 0,5 Promille

Muster-Antwort: 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

3,10

Vereinfacht: Gefahren der Schifffahrt und des Zusammenstoßes sowie Behinderungen betroffener Fahrzeuge müssen berücksichtigt werden. Abweichen von Regeln möglich, z. B. bei unmittelbarer Gefahr.

Muster-Antwort: Bei der Auslegung und Befolgung der KVR sind stets alle Gefahren der Schifffahrt und des Zusammenstoßes sowie alle besonderen Umstände einschließlich Behinderungen der betroffenen Fahrzeuge gebührend zu berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ggf. auch ein Abweichen von diesen Regeln erfordern können ( z. B. Abweichen von der Kurshaltepflicht, wenn der Ausweichpflichtige nicht angemessen handelt).

Vereinfacht: KVR verlangen generelles sicheres Verhalten im Verkehr

Muster-Antwort: Die KVR befreien nicht von den Folgen, die durch unzureichende Einhaltung der KVR oder unzureichende Vorsichtsmaßnahmen entstehen, d. h. , allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles können über die Mindestanforderungen der KVR hinausgehende Maßnahmen erfordern.

Vereinfacht: Schifffahrtswege, die in Einbahnwege geteilt sind. Sie werden rechts der Trennlinie befahren.

Muster-Antwort: Verkehrstrennungsgebiete sind Schifffahrtswege, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind. Diese dürfen nur in Fahrtrichtung rechts der Trennlinie/Trennzone befahren werden, aber unter Nutzung der vollen Breite des Einbahnweges.

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Vereinfacht: Kann wegen außergewöhnlicher Umstände nicht regelgerecht manövrieren und anderen Schiffen nicht ausweichen. Z.B. Ruderbruch.

Muster-Antwort: Manövrierunfähig ist ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände (z. B. Ruderbruch) nicht regelgerecht manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.

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Vereinfacht: Durch Art des Einsatzes behindert, regelgerecht zu manövrieren und kann nicht ausweichen. Z.B. Bagger oder Kabelleger.

Muster-Antwort: Manövrierbehindert ist ein Fahrzeug, das durch die Art seines Einsatzes behindert ist (z. B. Bagger, Kabelleger), regelgerecht zu manövrieren, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.

Vereinfacht: Tonnenleger, Kabelleger, Bagger, Schleppverband

Muster-Antwort: Tonnenleger, Kabelleger, Rohrleger im Einsatz, Bagger, Vermessungsfahrzeuge im Einsatz, Versorger im Einsatz, Flugzeugträger im Einsatz, Minenräumfahrzeuge im Einsatz, Fahrzeuge während eines Schleppvorganges, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen.

Vereinfacht: Fahrzeug muss jederzeit zum Stehen gebracht werden können um ein Zusammenstoß zu vermeiden

Muster-Antwort: Das Fahrzeug muss jederzeit innerhalb einer solchen Entfernung zum Stehen gebracht werden können, dass ein Zusammenstoß vermieden wird.

Vereinfacht: Tanker ist Wegerechtschiff (manövrierbehindert) innerhalb SeeSchStrO. Bei Kollisionsgefahr ausweichen.

Muster-Antwort: Beim Erreichen des Geltungsbereiches der SeeSchStrO kennzeichnet sich der Tanker als Wegerechtschiff, das als manövrierbehindertes Fahrzeug gilt. Diesem so gekennzeichneten Fahrzeug muss im Falle einer Kollisionsgefahr ausgewichen werden.

6,10

Vereinfacht: 1: rot-weiß-rot, 2: rot-weiß-rot + Maschinenlichter, 3: rot-weiß-rot + Ankerlicht

Muster-Antwort: Ohne FdW: rot-weiß-rot senkrecht übereinander. Mit FdW: rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Lichter eines Maschinenfahrzeugs (Topplicht[er]), Seitenlichter, Hecklicht. Vor Anker: rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Ankerlicht(er).

Vereinfacht: Manövrierbehindert: Ball-Raute-Ball senkrecht. Manövrierunfähig: Zwei Bälle senkrecht.

Muster-Antwort: Manövrierbehinderte Fahrzeuge: Ball-Rhombus-Ball senkrecht übereinander. Manövrierunfähige Fahrzeuge: zwei schwarze Bälle senkrecht übereinander.

Vereinfacht: Tag: Kegel, Spitze unten, im Vorschiff. Nacht: Maschinenfahrzeug-Lichter.

Muster-Antwort: Bei Nacht Lichterführung eines Maschinenfahrzeugs entsprechender Größe, bei Tage einen Kegel - Spitze unten - im Vorschiff gut sichtbar.

Vereinfacht: Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Bei verminderter Sicht auch tagsüber.

Muster-Antwort: Die Lichter müssen geführt werden zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.

Vereinfacht: 1: Schleppverband über 200m 2: Schlepper: 3 Topplichter, Seitenlichter, Hecklicht, gelbes Schlepplicht. Anhang: Seitenlichter, Hecklicht.

Muster-Antwort: Es handelt sich um einen Schleppverband länger als 200 m (Heck des Schleppers - Heck des Anhangs). Der Schlepper führt nachts drei weiße Topplichter senkrecht übereinander, Seitenlichter, Hecklicht und das gelbe Schlepplicht über dem Hecklicht. Der Anhang führt Seitenlichter und Hecklicht.

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Vereinfacht: Schleppverband in Fahrt

Muster-Antwort: Es ist das Schallsignal eines Schleppverbandes in Fahrt (schleppendes Fahrzeug lang-kurz-kurz; Anhang lang-kurz-kurz-kurz).

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Vereinfacht: Treibnetzfischer in Fahrt oder vor Anker mit ausgebrachtem Fanggerät. Schallsignal : (lang-kurz-kurz) alle 2 Minuten.

Muster-Antwort: Treibnetzfischer (Fahrzeug, das nicht trawlt) in Fahrt oder vor Anker mit ausgebrachtem Fanggerät, das waagerecht weiter als 150 m ins Wasser reicht. (Das untere weiße Licht kann auch das Hecklicht sein). Schallsignal (lang-kurz-kurz) mindestens alle 2 Minuten.

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Vereinfacht: Manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt, ohne Fahrt durchs Wasser.

Muster-Antwort: Um ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser.

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Vereinfacht: Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser hat FdW aufgenommen

Muster-Antwort: Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser (FdW) hat FdW aufgenommen, da man jetzt auch das Backbord-Seitenlicht sieht.

Vereinfacht: Durch Sehen, Hören und alle verfügbaren Mittel einen vollständigen Überblick über Situation und Gefahren verschaffen.

Muster-Antwort: Es muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel gehöriger Ausguck gehalten werden, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt.

Vereinfacht: dürfen keine Behinderung verursachen. Frühzeitig Platz schaffen für sichere Durchfahrt in engen Fahrwassern/Fahrrinnen

Muster-Antwort: Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge dürfen nicht die Durchfahrt eines Fahrzeuges behindern, das nur innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne sicher fahren kann. Sie müssen, wenn es die Umstände erfordern, frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um genügend Raum für die sichere Durchfahrt des anderen Fahrzeugs zu lassen.

Vereinfacht: Gebiet zwischen Küste und landwärtiger Grenze eines Verkehrstrennungsgebietes.

Muster-Antwort: Das Gebiet zwischen der Küste und der landwärtigen Grenze eines Verkehrstrennungsgebietes.

Vereinfacht: Fahrzeuge < 20 m Länge; Segelfahrzeuge

Muster-Antwort: Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge und Segelfahrzeuge.

2,5

Vereinfacht: mit sicherer Geschwindigkeit fahren angepasst an die Umstände

Muster-Antwort: Maschinenfahrzeuge müssen mit sicherer Geschwindigkeit fahren, die den gegebenen Umständen und Bedingungen der verminderten Sicht angepasst ist.

Vereinfacht: Segelfahrzeuge müssen mit sicherer Geschwindigkeit fahren und die Maschine bereithalten.

Muster-Antwort: Segelfahrzeuge müssen mit sicherer Geschwindigkeit fahren, die den gegebenen Umständen und Bedingungen der verminderten Sicht angepasst ist. Bei Segelfahrzeugen, die eine Maschine an Bord haben, gehört das Bereithalten der Maschine zu den Regeln guter Seemannschaft.

Vereinfacht: Fahrt auf geringstmögliches Maß reduzieren. Bei Bedarf stoppen. Vorsichtig manövrieren, bis keine Kollisionsgefahr mehr besteht.

Muster-Antwort: Jedes Fahrzeug, das anscheinend vorlicher als querab das Schallsignal eines anderen Fahrzeuges hört, muss seine Fahrt auf das für die Erhaltung der Steuerfähigkeit geringstmögliche Maß verringern. Erforderlichenfalls muss es jegliche Fahrt wegnehmen und in jedem Fall mit äußerster Vorsicht manövrieren, bis die Gefahr eines Zusammenstoßes vorüber ist.

Vereinfacht: Über Funk Kontakt herstellen, Schallsignal geben . Manöver des "vorletzten Augenblicks" fahren. Manöver des "letzten Augenblicks" fahren. Vorgeschrieben sind Schallsignal und Manöver des letzten Augenblickts

Muster-Antwort: Über Funk versuchen, das andere Fahrzeug auf seine Ausweichpflicht aufmerksam zu machen. Schallsignal: mindestens fünf kurze, rasch aufeinander folgende Pfeifentöne geben. Ggf. Ergänzung zu 2.: Lichtsignal von mindestens fünf kurzen, rasch aufeinander folgenden Blitzen. Manöver des sogenannten "vorletzten Augenblicks" fahren. Manöver des sogenannten "letzten Augenblicks" fahren. Zwingend vorgeschrieben sind die Maßnahmen nach 2. und 5.

Vereinfacht: Es handelt sich um ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge. Beide Fahrzeuge müssen den Kurs nach Steuerbord ändern und das durch einen kurzen Ton anzeigen.

Muster-Antwort: Es handelt sich um ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge, das im Seegang oder durch schlechtes Steuern giert. Man muss annehmen, dass sich zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen nähern und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Beide Fahrzeuge müssen den Kurs nach Steuerbord ändern und dieses durch einen kurzen Ton anzeigen.

Vereinfacht: Kielrichtung (rwK) möglichst rechtwinklig zur allgemeinen Verkehrsrichtung.

Muster-Antwort: Kielrichtung ( rwK ) muss möglichst rechtwinklig zur allgemeinen Verkehrsrichtung zeigen.

Vereinfacht: KVR-Ausweichregeln beachten.

Muster-Antwort: Die Ausweichregeln der KVR beachten.

Vereinfacht: wenn die Kompasspeilung zu einem anderen Fahrzeug steht und beide sich einander nähern.

Muster-Antwort: Wenn die Kompasspeilung zu einem anderen Fahrzeug steht und sie sich einander nähern.

Vereinfacht: rechtzeitig und effektiv durchzuführen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und genügend Platz zu haben, um sicher auszuweichen.

Muster-Antwort: Möglichst frühzeitig, durchgreifend, sodass das andere Fahrzeug rasch Ihre Absicht erkennen kann, und um sich gut klar zu halten.

Vereinfacht: Manövererfolg laufend überprüfen bis anderes Fahrzeug passiert

Muster-Antwort: Der Erfolg des Manövers ist laufend zu überprüfen, bis das andere Fahrzeug klar passiert ist.

Vereinfacht: Segelfahrzeug mit Backbordlicht in Fahrt. Segelfahrzeug in LUV muss ausweichen. entweder weil es den Wind von Backbord hat oder weil es - wenn mit Wind von Steuerbord segelnd - luvwärts steht.

Muster-Antwort: Das Licht ist das Backbordlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt. Das Segelfahrzeug in Luv muss ausweichen, entweder weil es den Wind von Backbord hat oder weil es - wenn mit Wind von Steuerbord segelnd - luvwärts steht.

Vereinfacht: Das grüne Licht ist das Steuerbordlicht eines Segelfahrzeugs. Mein Fahrzeug muss ausweichen, da ich nicht erkennen kann, von welcher Seite das andere Fahrzeug den Wind hat.

Muster-Antwort: Das Licht ist das Steuerbordlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt. Ihr Fahrzeug muss als leewärtiges Fahrzeug ausweichen, weil Sie (mit Wind von Backbord segelnd) nicht erkennen können, von welcher Seite das andere Fahrzeug den Wind hat.

2,7

Vereinfacht: Hecklicht und/oder Backbord-Seitenlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt. Segelfahrzeug im Seegang giert. eigenes Fahrzeug nähert sich aus dem Hecksektor. befindet sich auf der Sektorengrenze. als überholendes Fahrzeug ausweichen. im Zweifel immer als Überholer betrachten (hier: Sektorengrenze).

Muster-Antwort: Man sieht Hecklicht und/oder Backbord-Seitenlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt, das im Seegang giert. Ihr Fahrzeug nähert sich aus dem Hecksektor des anderen Fahrzeugs. Es steht eben auf dessen Sektorengrenze und muss als überholendes Fahrzeug ausweichen. Im Zweifel (hier Sektorengrenze!) muss man sich als Überholer betrachten.

Vereinfacht: 1: Manövrierbehindertes Fzg. mit Fahrt durchs Wasser (FdW). 2: Das manövrierbehinderte Fahrzeug als Überholer. Überholer muss ausweichen.

Muster-Antwort: Man sieht ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit FdW (Topplichter, Seitenlichter). Dieses Fahrzeug nähert sich im Hecklichtsektor und muss deshalb als Überholer ausweichen.

Vereinfacht: Zeitpunkt des ersten Insichtkommens. Spätere Lageänderung der Fahrzeuge zueinander ändert nichts an der Verantwortlichkeit.

Muster-Antwort: Der Augenblick des ersten Insichtkommens. Eine spätere Änderung der Lage der Fahrzeuge zueinander verändert nicht die Verantwortlichkeit.

Vereinfacht: Kurs und Geschwindigkeit beibehalten. Wenn ein anderes Fahrzeug nicht ausweicht, darf man eigenständig handeln, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. "Manöver des vorletzten Augenblicks!" und "Manöver des letzten Augenblicks!"

Muster-Antwort: Mein Fahrzeug ist "Kurshalter", d. h. es muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten. Mein Fahrzeug darf zur Abwendung eines Zusammenstoßes manövrieren, sobald erkennbar wird, dass das andere Fahrzeug nicht angemessen (= regelgerecht) manövriert ("Manöver des vorletzten Augenblicks!") Mein Fahrzeug muss zweckdienlich manövrieren, wenn ein Manöver des Ausweichpflichtigen allein einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden kann ("Manöver des letzten Augenblicks!")

Vereinfacht: manövrierunfähigen Fahrzeug manövrierbehinderten Fahrzeug fischendem Fahrzeug ggf. anderem Segelfahrzeug, abhängig von Segelstellung

Muster-Antwort: Einem manövrierunfähigen Fahrzeug, einem manövrierbehinderten Fahrzeug, einem fischenden Fahrzeug, ggf. einem anderen Segelfahrzeug, abhängig von der Segelstellung in Bezug auf den Wind.

Vereinfacht: 1. Durchfahrt des tiefgangbehinderten Fahrzeugs nicht behindern 2. Frühzeitige Kursänderung oder Geschwindigkeitsänderung

Muster-Antwort: Das Sportfahrzeug muss vermeiden, die sichere Durchfahrt eines tiefgangbehinderten Fahrzeugs zu behindern. Dieses kann durch eine frühzeitige Kursänderung, Geschwindigkeitsänderung oder beides geschehen.

Vereinfacht: In engen Fahrwassern und in Verkehrstrennungsgebieten.

Muster-Antwort: In engen Fahrwassern, auf dem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes ( VTG ) gegenüber Maschinenfahrzeugen im VTG.

Vereinfacht: Mindestens 1000 Meter

Muster-Antwort: Mindestens 1 000 m.

Vereinfacht: B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt. A und B müssen ihren Kurs nach Steuerbord ändern, um sich an der Backbord-Seite zu passieren und dabei jeweils einen kurzen Ton abgeben.

Muster-Antwort: B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt. A und B müssen ihren Kurs so nach Steuerbord ändern, dass sie einander an der Backbord-Seite passieren. Dabei müssen A und B das Signal "ein kurzer Ton" geben.

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Vereinfacht: B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt. B muss ausweichen. A muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.

Muster-Antwort: B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt, dessen Steuerbord-Seite man sieht. B muss ausweichen, weil es die Motoryacht A an seiner Steuerbord-Seite hat. Die Motoryacht A muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.

Vereinfacht: Manövrierunfähigen Fahrzeuge Manövrierbehinderten Fahrzeuge Fischenden Fahrzeuge Segelfahrzeugen ggf. anderen Maschinenfahrzeugen

Muster-Antwort: Manövrierunfähigen Fahrzeugen, manövrierbehinderten Fahrzeugen, fischenden Fahrzeugen, Segelfahrzeugen, ggf. einem anderen Maschinenfahrzeug.

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