Fragen-Katalog
Vereinfacht: Globales Bezugssystem - World Geodetic System 1984 Optimale Anpassung an die Erdform weltweit.
Muster-Antwort: Globales Bezugssystem "World Geodetic System 1984". Mit diesem System (= Referenzellipsoid bei GPS) wird weltweit eine optimale Anpassung an die reale Form des gesamten Erdkörpers erreicht.
Vereinfacht: Seegang, Niederschlag, falsche Bedienung, große Entfernung, Gieren des eigenen Fahrzeugs.
Muster-Antwort: Durch Seegang und/oder Niederschlag, durch falsche Bedienung, durch zu große Entfernung, durch Gieren des eigenen Fahrzeugs bei relativ vorausorientierter Radarstellung ( head up ).
Vereinfacht: Peilung des Objektes und Abstandsmessung mit VRM
Muster-Antwort: Peilung des Objektes gibt einen Peilstrahl als Standlinie. Abstandsmessung mit dem VRM (Variable Range Marker) gibt einen Abstandskreis als Standlinie.
Vereinfacht: Kurze Impulslänge. Messbereich verkleinern.
Muster-Antwort: Kurze Impulslänge wählen. Messbereich verkleinern.
Vereinfacht: Automatisches Identifizierungssystem
Muster-Antwort: AIS bezeichnet das automatische Identifizierungssystem (Automatic Identification System).
Vereinfacht: Automatische Übermittlung von Schiffsdaten (Identität, Position, Kurs, Geschwindigkeit) und Versand von Sicherheitsnachrichten.
Muster-Antwort: Alle ausgerüsteten Schiffe senden automatisch (also ohne Aufforderung und menschliches Eingreifen) in regelmäßigen kurzen Abständen ihre Identität und einen schiffsbezogenen Datensatz. Außerdem können bei Bedarf sicherheitsrelevante Nachrichten ("safety related messages") von Bord oder von Landstationen gesendet werden.
Vereinfacht: UKW-Reichweite. Ca. 20-30 sm bei Handelsschiffen. Abhängig von Antennenhöhe.
Muster-Antwort: Die Reichweite und Ausbreitungsbedingungen entsprechen denen von UKW. Bei Handelsschiffen kann man von 20 bis 30 sm ausgehen. Die Reichweite ist abhängig von der Antennenhöhe.
Vereinfacht: Reichweite kann unter bestimmten Umständen mit "Relaisstationen" erhöht werden, Hindernisse können umgangen werden.
Muster-Antwort: Unter bestimmten Umständen kann die Reichweite heraufgesetzt werden (z. B. mit Hilfe von "Relaisstationen"), wobei ggf. auch abschattende Hindernisse umgangen werden können.
Vereinfacht: statische Daten: dynamische Daten: reisebezogenen Daten:
Muster-Antwort: Statische Daten: ID , Rufzeichen, Länge und Breite des Schiffes u. a. Dynamische Daten ( i. W. Sensordaten): UTC , Position, Heading, Kurs und Fahrt über Grund, ggf. Rate-of-turn, Fahrtstatus (z. B. Maschinenfahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, Ankerlieger, manövrierbehindertes Fahrzeug). Reisebezogene Daten: Tiefgang, Zielort (Destinaton), ETA u. a.
Vereinfacht: Andere Fahrzeuge werden nur angezeigt, wenn sie auch AIS-Signale senden und die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Z.b. nicht abgeschaltet sind
Muster-Antwort: Andere Fahrzeuge werden nur angezeigt, wenn das Fahrzeug auch sendet, d. h., wenn das Fahrzeug mit AIS ausgerüstet ist, das sendende Fahrzeug AIS nicht abgeschaltet hat (darf der Kapitän allerdings nur bei bestimmten zwingenden Gründen), GPS aktiv ist und aus Kapazitätsgründen (z. B. durch zu viele Schiffe in einem Seegebiet = "target overflow") keine Fahrzeuge ausgeschlossen werden.
Vereinfacht: AIS überträgt GPS-Position und Art des GPS-Signals. Falsche GPS-Position wird auf anderen Schiffen angezeigt. Manuell eingegebene Daten könnten falsch sein, wenn nicht aktualisiert.
Muster-Antwort: Position: Mit AIS wird zusätzlich zur GPS-Position eines Schiffes die Information übertragen, ob es sich um einen GPS- oder DGPS-Ort handelt. Ist die GPS-Position eines Schiffes falsch, wird diese falsche Position auf allen anderen Schiffen angezeigt. Manuell eingegebene Daten: Es muss damit gerechnet werden, dass Zielort, Tiefgang, Fahrtstatus u. a. falsch sind, wenn sie - z. B. aus Nachlässigkeit - nicht von der Schiffsführung aufdatiert werden.
Vereinfacht: Sportfahrzeuge oft schlecht sichtbar auf Radar. AIS-Daten im Radarbild anderer Schiffe können Sportfahrzeuge ohne AIS noch unauffälliger machen.
Muster-Antwort: Sportfahrzeuge werden häufig auf den Radargeräten anderer Schiffe nicht sicher angezeigt bzw. die Anzeigen gehen im Seegangsclutter oder in der Informationsfülle unter. Da jetzt auf vielen Schiffen die AIS-Daten zusätzlich im Radar dargestellt werden, besteht die Gefahr, dass Sportfahrzeuge noch weniger auffällig sind, wenn sie nicht selbst mit AIS ausgerüstet sind.
Vereinfacht: Steuerkompass, Peilkompass, Lot, Log, Uhr
Muster-Antwort: Steuerkompass, Peilkompass, Lot, Log, Uhr.
Vereinfacht: Kompass, Peiler, Funknavigation, Log/Lot, Fernglas, Barometer, Weltempfänger, aktuelle Seekarten/Seebücher, Logbuch, Uhr.
Muster-Antwort: Steuerkompass, Peileinrichtung, terrestrisches oder satellitengestütztes Funknavigationsgerät, Log, Lot, Fernglas, Barometer, Weltempfänger für Rundfunk, Seebücher und auf den neuesten Stand berichtigte Seekarten für das zu befahrende Seegebiet, Logbuch, Uhr/Zeitmesser.
Vereinfacht: nutzbar bei Krängung, verbesserte Ablesbarkeit durch Kugelform + Vergrößerung
Muster-Antwort: Der Kugelkompass kann auch bei größerer Krängung noch als Messinstrument benutzt werden. Die Kugelform verbessert die Ablesbarkeit der Kompassrose (Vergrößerungseffekt).
Vereinfacht: Veränderung des magnetischen Zustandes an Bord, z.B. Einbauten
Muster-Antwort: Veränderung des magnetischen Zustandes an Bord, z. B. Einbauten und Lageänderung von Ausrüstungsgegenständen.
Vereinfacht: Elektronische Geräte, magnetisierte Gegenstände und Gleichstromleitungen
Muster-Antwort: Elektronische Geräte (z. B. Radio, Handy), magnetisierte Gegenstände (z. B. Werkzeug, Peilkompass) und Gleichstromleitungen in der Nähe des Kompasses.
Vereinfacht: Mindestens 1 Meter.
Muster-Antwort: Mindestens 1 Meter.
Vereinfacht: Wasserflächen im Umkreis von 500 m um bestimmte Einrichtungen, die nicht befahren werden dürfen.
Muster-Antwort: Sicherheitszonen sind Wasserflächen im Umkreis von 500 m um Plattformen, Bohrinseln, Forschungsanlagen u. a. , die nicht befahren werden dürfen.
Vereinfacht: Seeschifffahrtsstraßen; Schiffe unter Bundesflagge seewärts des Küstenmeeres (weltweit); außer Hoheitsgewässer anderer Staaten.
Muster-Antwort: Die Verordnung gilt auf Seeschifffahrtsstraßen und für Schiffe, die die Bundesflagge führen, seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland (also weltweit), soweit nicht in den Hoheitsgewässern anderer Staaten abweichende Regelungen gelten.
Vereinfacht: Beeinträchtigung durch körperliche/geistige Mängel, Alkohol- oder Drogenkonsum
Muster-Antwort: Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes behindert ist.
Vereinfacht: 0,5 Promille
Muster-Antwort: 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Vereinfacht: Gefahren der Schifffahrt und des Zusammenstoßes sowie Behinderungen betroffener Fahrzeuge müssen berücksichtigt werden. Abweichen von Regeln möglich, z. B. bei unmittelbarer Gefahr.
Muster-Antwort: Bei der Auslegung und Befolgung der KVR sind stets alle Gefahren der Schifffahrt und des Zusammenstoßes sowie alle besonderen Umstände einschließlich Behinderungen der betroffenen Fahrzeuge gebührend zu berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ggf. auch ein Abweichen von diesen Regeln erfordern können ( z. B. Abweichen von der Kurshaltepflicht, wenn der Ausweichpflichtige nicht angemessen handelt).
Vereinfacht: KVR verlangen generelles sicheres Verhalten im Verkehr
Muster-Antwort: Die KVR befreien nicht von den Folgen, die durch unzureichende Einhaltung der KVR oder unzureichende Vorsichtsmaßnahmen entstehen, d. h. , allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles können über die Mindestanforderungen der KVR hinausgehende Maßnahmen erfordern.
Vereinfacht: Schifffahrtswege, die in Einbahnwege geteilt sind. Sie werden rechts der Trennlinie befahren.
Muster-Antwort: Verkehrstrennungsgebiete sind Schifffahrtswege, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind. Diese dürfen nur in Fahrtrichtung rechts der Trennlinie/Trennzone befahren werden, aber unter Nutzung der vollen Breite des Einbahnweges.
Vereinfacht: Kann wegen außergewöhnlicher Umstände nicht regelgerecht manövrieren und anderen Schiffen nicht ausweichen. Z.B. Ruderbruch.
Muster-Antwort: Manövrierunfähig ist ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände (z. B. Ruderbruch) nicht regelgerecht manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Vereinfacht: Durch Art des Einsatzes behindert, regelgerecht zu manövrieren und kann nicht ausweichen. Z.B. Bagger oder Kabelleger.
Muster-Antwort: Manövrierbehindert ist ein Fahrzeug, das durch die Art seines Einsatzes behindert ist (z. B. Bagger, Kabelleger), regelgerecht zu manövrieren, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Vereinfacht: Tonnenleger, Kabelleger, Bagger, Schleppverband
Muster-Antwort: Tonnenleger, Kabelleger, Rohrleger im Einsatz, Bagger, Vermessungsfahrzeuge im Einsatz, Versorger im Einsatz, Flugzeugträger im Einsatz, Minenräumfahrzeuge im Einsatz, Fahrzeuge während eines Schleppvorganges, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen.
Vereinfacht: Fahrzeug muss jederzeit zum Stehen gebracht werden können um ein Zusammenstoß zu vermeiden
Muster-Antwort: Das Fahrzeug muss jederzeit innerhalb einer solchen Entfernung zum Stehen gebracht werden können, dass ein Zusammenstoß vermieden wird.
Vereinfacht: Ab 12 m Länge.
Muster-Antwort: Fahrzeuge ab 12 m Länge.
Vereinfacht: Tanker ist Wegerechtschiff (manövrierbehindert) innerhalb SeeSchStrO. Bei Kollisionsgefahr ausweichen.
Muster-Antwort: Beim Erreichen des Geltungsbereiches der SeeSchStrO kennzeichnet sich der Tanker als Wegerechtschiff, das als manövrierbehindertes Fahrzeug gilt. Diesem so gekennzeichneten Fahrzeug muss im Falle einer Kollisionsgefahr ausgewichen werden.
Vereinfacht: 1: rot-weiß-rot, 2: rot-weiß-rot + Maschinenlichter, 3: rot-weiß-rot + Ankerlicht
Muster-Antwort: Ohne FdW: rot-weiß-rot senkrecht übereinander. Mit FdW: rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Lichter eines Maschinenfahrzeugs (Topplicht[er]), Seitenlichter, Hecklicht. Vor Anker: rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Ankerlicht(er).
Vereinfacht: Manövrierbehindert: Ball-Raute-Ball senkrecht. Manövrierunfähig: Zwei Bälle senkrecht.
Muster-Antwort: Manövrierbehinderte Fahrzeuge: Ball-Rhombus-Ball senkrecht übereinander. Manövrierunfähige Fahrzeuge: zwei schwarze Bälle senkrecht übereinander.
Vereinfacht: Tag: Kegel, Spitze unten, im Vorschiff. Nacht: Maschinenfahrzeug-Lichter.
Muster-Antwort: Bei Nacht Lichterführung eines Maschinenfahrzeugs entsprechender Größe, bei Tage einen Kegel - Spitze unten - im Vorschiff gut sichtbar.
Vereinfacht: Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Bei verminderter Sicht auch tagsüber.
Muster-Antwort: Die Lichter müssen geführt werden zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.
Vereinfacht: 1: Schleppverband über 200m 2: Schlepper: 3 Topplichter, Seitenlichter, Hecklicht, gelbes Schlepplicht. Anhang: Seitenlichter, Hecklicht.
Muster-Antwort: Es handelt sich um einen Schleppverband länger als 200 m (Heck des Schleppers - Heck des Anhangs). Der Schlepper führt nachts drei weiße Topplichter senkrecht übereinander, Seitenlichter, Hecklicht und das gelbe Schlepplicht über dem Hecklicht. Der Anhang führt Seitenlichter und Hecklicht.
Vereinfacht: Schleppverband in Fahrt
Muster-Antwort: Es ist das Schallsignal eines Schleppverbandes in Fahrt (schleppendes Fahrzeug lang-kurz-kurz; Anhang lang-kurz-kurz-kurz).
Vereinfacht: Fahrzeug auf Grund unter 100 m Länge
Muster-Antwort: Dieses Signal gibt ein Fahrzeug auf Grund unter 100 m Länge.
Vereinfacht: Treibnetzfischer in Fahrt oder vor Anker mit ausgebrachtem Fanggerät. Schallsignal : (lang-kurz-kurz) alle 2 Minuten.
Muster-Antwort: Treibnetzfischer (Fahrzeug, das nicht trawlt) in Fahrt oder vor Anker mit ausgebrachtem Fanggerät, das waagerecht weiter als 150 m ins Wasser reicht. (Das untere weiße Licht kann auch das Hecklicht sein). Schallsignal (lang-kurz-kurz) mindestens alle 2 Minuten.
Vereinfacht: Manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt, ohne Fahrt durchs Wasser.
Muster-Antwort: Um ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser.
Vereinfacht: Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser hat FdW aufgenommen
Muster-Antwort: Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser (FdW) hat FdW aufgenommen, da man jetzt auch das Backbord-Seitenlicht sieht.
Vereinfacht: Durch Sehen, Hören und alle verfügbaren Mittel einen vollständigen Überblick über Situation und Gefahren verschaffen.
Muster-Antwort: Es muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel gehöriger Ausguck gehalten werden, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt.
Vereinfacht: dürfen keine Behinderung verursachen. Frühzeitig Platz schaffen für sichere Durchfahrt in engen Fahrwassern/Fahrrinnen
Muster-Antwort: Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge dürfen nicht die Durchfahrt eines Fahrzeuges behindern, das nur innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne sicher fahren kann. Sie müssen, wenn es die Umstände erfordern, frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um genügend Raum für die sichere Durchfahrt des anderen Fahrzeugs zu lassen.
Vereinfacht: Gebiet zwischen Küste und landwärtiger Grenze eines Verkehrstrennungsgebietes.
Muster-Antwort: Das Gebiet zwischen der Küste und der landwärtigen Grenze eines Verkehrstrennungsgebietes.
Vereinfacht: Fahrzeuge < 20 m Länge; Segelfahrzeuge
Muster-Antwort: Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge und Segelfahrzeuge.
Vereinfacht: mit sicherer Geschwindigkeit fahren angepasst an die Umstände
Muster-Antwort: Maschinenfahrzeuge müssen mit sicherer Geschwindigkeit fahren, die den gegebenen Umständen und Bedingungen der verminderten Sicht angepasst ist.
Vereinfacht: Segelfahrzeuge müssen mit sicherer Geschwindigkeit fahren und die Maschine bereithalten.
Muster-Antwort: Segelfahrzeuge müssen mit sicherer Geschwindigkeit fahren, die den gegebenen Umständen und Bedingungen der verminderten Sicht angepasst ist. Bei Segelfahrzeugen, die eine Maschine an Bord haben, gehört das Bereithalten der Maschine zu den Regeln guter Seemannschaft.
Vereinfacht: Fahrt auf geringstmögliches Maß reduzieren. Bei Bedarf stoppen. Vorsichtig manövrieren, bis keine Kollisionsgefahr mehr besteht.
Muster-Antwort: Jedes Fahrzeug, das anscheinend vorlicher als querab das Schallsignal eines anderen Fahrzeuges hört, muss seine Fahrt auf das für die Erhaltung der Steuerfähigkeit geringstmögliche Maß verringern. Erforderlichenfalls muss es jegliche Fahrt wegnehmen und in jedem Fall mit äußerster Vorsicht manövrieren, bis die Gefahr eines Zusammenstoßes vorüber ist.
Vereinfacht: Über Funk Kontakt herstellen, Schallsignal geben . Manöver des "vorletzten Augenblicks" fahren. Manöver des "letzten Augenblicks" fahren. Vorgeschrieben sind Schallsignal und Manöver des letzten Augenblickts
Muster-Antwort: Über Funk versuchen, das andere Fahrzeug auf seine Ausweichpflicht aufmerksam zu machen. Schallsignal: mindestens fünf kurze, rasch aufeinander folgende Pfeifentöne geben. Ggf. Ergänzung zu 2.: Lichtsignal von mindestens fünf kurzen, rasch aufeinander folgenden Blitzen. Manöver des sogenannten "vorletzten Augenblicks" fahren. Manöver des sogenannten "letzten Augenblicks" fahren. Zwingend vorgeschrieben sind die Maßnahmen nach 2. und 5.
Vereinfacht: Es handelt sich um ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge. Beide Fahrzeuge müssen den Kurs nach Steuerbord ändern und das durch einen kurzen Ton anzeigen.
Muster-Antwort: Es handelt sich um ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge, das im Seegang oder durch schlechtes Steuern giert. Man muss annehmen, dass sich zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen nähern und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Beide Fahrzeuge müssen den Kurs nach Steuerbord ändern und dieses durch einen kurzen Ton anzeigen.