Fragen-Katalog
Vereinfacht: Kielrichtung (rwK) möglichst rechtwinklig zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
Muster-Antwort: Kielrichtung ( rwK ) muss möglichst rechtwinklig zur allgemeinen Verkehrsrichtung zeigen.
Vereinfacht: KVR-Ausweichregeln beachten.
Muster-Antwort: Die Ausweichregeln der KVR beachten.
Vereinfacht: wenn die Kompasspeilung zu einem anderen Fahrzeug steht und beide sich einander nähern.
Muster-Antwort: Wenn die Kompasspeilung zu einem anderen Fahrzeug steht und sie sich einander nähern.
Vereinfacht: rechtzeitig und effektiv durchzuführen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und genügend Platz zu haben, um sicher auszuweichen.
Muster-Antwort: Möglichst frühzeitig, durchgreifend, sodass das andere Fahrzeug rasch Ihre Absicht erkennen kann, und um sich gut klar zu halten.
Vereinfacht: Manövererfolg laufend überprüfen bis anderes Fahrzeug passiert
Muster-Antwort: Der Erfolg des Manövers ist laufend zu überprüfen, bis das andere Fahrzeug klar passiert ist.
Vereinfacht: Segelfahrzeug mit Backbordlicht in Fahrt. Segelfahrzeug in LUV muss ausweichen. entweder weil es den Wind von Backbord hat oder weil es - wenn mit Wind von Steuerbord segelnd - luvwärts steht.
Muster-Antwort: Das Licht ist das Backbordlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt. Das Segelfahrzeug in Luv muss ausweichen, entweder weil es den Wind von Backbord hat oder weil es - wenn mit Wind von Steuerbord segelnd - luvwärts steht.
Vereinfacht: Das grüne Licht ist das Steuerbordlicht eines Segelfahrzeugs. Mein Fahrzeug muss ausweichen, da ich nicht erkennen kann, von welcher Seite das andere Fahrzeug den Wind hat.
Muster-Antwort: Das Licht ist das Steuerbordlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt. Ihr Fahrzeug muss als leewärtiges Fahrzeug ausweichen, weil Sie (mit Wind von Backbord segelnd) nicht erkennen können, von welcher Seite das andere Fahrzeug den Wind hat.
Vereinfacht: Hecklicht und/oder Backbord-Seitenlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt. Segelfahrzeug im Seegang giert. eigenes Fahrzeug nähert sich aus dem Hecksektor. befindet sich auf der Sektorengrenze. als überholendes Fahrzeug ausweichen. im Zweifel immer als Überholer betrachten (hier: Sektorengrenze).
Muster-Antwort: Man sieht Hecklicht und/oder Backbord-Seitenlicht eines Segelfahrzeugs in Fahrt, das im Seegang giert. Ihr Fahrzeug nähert sich aus dem Hecksektor des anderen Fahrzeugs. Es steht eben auf dessen Sektorengrenze und muss als überholendes Fahrzeug ausweichen. Im Zweifel (hier Sektorengrenze!) muss man sich als Überholer betrachten.
Vereinfacht: 1: Manövrierbehindertes Fzg. mit Fahrt durchs Wasser (FdW). 2: Das manövrierbehinderte Fahrzeug als Überholer. Überholer muss ausweichen.
Muster-Antwort: Man sieht ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit FdW (Topplichter, Seitenlichter). Dieses Fahrzeug nähert sich im Hecklichtsektor und muss deshalb als Überholer ausweichen.
Vereinfacht: Zeitpunkt des ersten Insichtkommens. Spätere Lageänderung der Fahrzeuge zueinander ändert nichts an der Verantwortlichkeit.
Muster-Antwort: Der Augenblick des ersten Insichtkommens. Eine spätere Änderung der Lage der Fahrzeuge zueinander verändert nicht die Verantwortlichkeit.
Vereinfacht: Kurs und Geschwindigkeit beibehalten. Wenn ein anderes Fahrzeug nicht ausweicht, darf man eigenständig handeln, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. "Manöver des vorletzten Augenblicks!" und "Manöver des letzten Augenblicks!"
Muster-Antwort: Mein Fahrzeug ist "Kurshalter", d. h. es muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten. Mein Fahrzeug darf zur Abwendung eines Zusammenstoßes manövrieren, sobald erkennbar wird, dass das andere Fahrzeug nicht angemessen (= regelgerecht) manövriert ("Manöver des vorletzten Augenblicks!") Mein Fahrzeug muss zweckdienlich manövrieren, wenn ein Manöver des Ausweichpflichtigen allein einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden kann ("Manöver des letzten Augenblicks!")
Vereinfacht: manövrierunfähigen Fahrzeug manövrierbehinderten Fahrzeug fischendem Fahrzeug ggf. anderem Segelfahrzeug, abhängig von Segelstellung
Muster-Antwort: Einem manövrierunfähigen Fahrzeug, einem manövrierbehinderten Fahrzeug, einem fischenden Fahrzeug, ggf. einem anderen Segelfahrzeug, abhängig von der Segelstellung in Bezug auf den Wind.
Vereinfacht: 1. Durchfahrt des tiefgangbehinderten Fahrzeugs nicht behindern 2. Frühzeitige Kursänderung oder Geschwindigkeitsänderung
Muster-Antwort: Das Sportfahrzeug muss vermeiden, die sichere Durchfahrt eines tiefgangbehinderten Fahrzeugs zu behindern. Dieses kann durch eine frühzeitige Kursänderung, Geschwindigkeitsänderung oder beides geschehen.
Vereinfacht: In engen Fahrwassern und in Verkehrstrennungsgebieten.
Muster-Antwort: In engen Fahrwassern, auf dem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes ( VTG ) gegenüber Maschinenfahrzeugen im VTG.
Vereinfacht: Mindestens 1000 Meter
Muster-Antwort: Mindestens 1 000 m.
Vereinfacht: B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt. A und B müssen ihren Kurs nach Steuerbord ändern, um sich an der Backbord-Seite zu passieren und dabei jeweils einen kurzen Ton abgeben.
Muster-Antwort: B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt. A und B müssen ihren Kurs so nach Steuerbord ändern, dass sie einander an der Backbord-Seite passieren. Dabei müssen A und B das Signal "ein kurzer Ton" geben.
Vereinfacht: B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt. B muss ausweichen. A muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
Muster-Antwort: B ist ein Maschinenfahrzeug von weniger als 50 m Länge in Fahrt, dessen Steuerbord-Seite man sieht. B muss ausweichen, weil es die Motoryacht A an seiner Steuerbord-Seite hat. Die Motoryacht A muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
Vereinfacht: Manövrierunfähigen Fahrzeuge Manövrierbehinderten Fahrzeuge Fischenden Fahrzeuge Segelfahrzeugen ggf. anderen Maschinenfahrzeugen
Muster-Antwort: Manövrierunfähigen Fahrzeugen, manövrierbehinderten Fahrzeugen, fischenden Fahrzeugen, Segelfahrzeugen, ggf. einem anderen Maschinenfahrzeug.
Vereinfacht: Topplicht und später Backbord-Seitenlicht eines fahrenden Maschinenfahrzeugs unter 50 m Länge. A muss ausweichen, da B an seiner Steuerbord-Seite ist. A gibt ein kurzes Tonsignal. B behält Kurs und Geschwindigkeit bei.
Muster-Antwort: Topplicht und später Backbord-Seitenlicht eines Maschinenfahrzeuges B von weniger als 50 m Länge in Fahrt. A muss ausweichen, weil es B an seiner Steuerbord-Seite hat. A muss das Signal "ein kurzer Ton" geben. B muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
Vereinfacht: UKW, Schallsignal (lang-kurz-kurz), Handlampe, weißes Rundumlicht, Notsignal (weißer Stern/Blitz-Knall), Verkehrszentrale informieren.
Muster-Antwort: Ein Fahrzeug von weniger als 12 m Länge, das die zwei roten Rundumlichter senkrecht übereinander nicht führt, muss folgende Maßnahmen ergreifen: Durch jedes andere verfügbare Mittel anzeigen, dass es manövrierunfähig ist, z. B. über UKW -Sprechfunk oder durch ein Schallsignal oder das Lichtsignal lang-kurz-kurz. Bei weiterer Annäherung das andere Fahrzeug mit einer starken Handlampe anleuchten und so auf sich aufmerksam machen. Führen eines weißen Rundumlichtes, das mit keinem anderen Licht verwechselt werden kann. Abfeuern eines Signals "weißer Stern" oder "Blitz-Knall". Sofort bei Eintritt der Manövrierunfähigkeit Verkehrszentrale informieren (wenn vorhanden).
Vereinfacht: gelten als enge Fahrwasser
Muster-Antwort: Fahrwasser der Seeschifffahrtsstraßen gelten als enge Fahrwasser im Sinne der KVR.
Vereinfacht: bedeutet, dass Fahrzeuge dem Fahrwasserverlauf folgen und maximal plus minus 10° abweichen dürfen.
Muster-Antwort: Die durchgehende Schifffahrt umfasst alle Fahrzeuge, die deutlich dem Fahrwasserverlauf einer Seeschifffahrtsstraße folgen. Dies erlaubt nach allgemeiner Verkehrsauffassung ein Abweichen von höchstens ± 10° von der Richtung des Fahrwassers. Dabei ist es gleichgültig, zu welchem Zweck das Fahrzeug betrieben wird.
Vereinfacht: Verkehrsteilnehmer Sicherheit und Leichtigkeit gewährleisten, andere nicht schädigen oder gefährden oder behindern
Muster-Antwort: Jeder Verkehrsteilnehmer muss die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten, darf andere (nicht nur Verkehrsteilnehmer!) nicht schädigen, gefährden oder mehr als unvermeidbar behindern oder belästigen.
Vereinfacht: alle Verkehrsvorschriften zu befolgen und sicherzustellen, dass sein Schiff korrekt ausgerüstet ist.
Muster-Antwort: Befolgung der Vorschriften im Verkehr, u. a. KVR, SeeSchStrO. Ausrüstung/Einrichtung seines Fahrzeugs zum Führen und Zeigen von Lichtern und Signalkörpern und Geben von Schallsignalen.
Vereinfacht: Wasserflächen von Küstenlinie bis 3 Seemeilen seewärts, durch Tonnen begrenzte Küstenmeere, Wasserflächen bestimmter Binnenwasserstraßen
Muster-Antwort: Seeschifffahrtsstraßen im Sinne dieser Verordnung sind: Wasserflächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und einer Linie von drei Seemeilen seewärts der Basislinie, die durchgehend durch laterale Zeichen (Tonnen) begrenzten Wasserflächen der seewärtigen Teile der Fahrwasser im Küstenmeer, Wasserflächen zwischen den Ufern bestimmter Binnenwasserstraßen.
Vereinfacht: durch Tonnen begrenzte Wasserflächen oder für Schifffahrt bestimmte Bereiche.
Muster-Antwort: Fahrwasser sind die Teile der Wasserflächen, die durch Tonnen (laterale Zeichen) begrenzt oder gekennzeichnet sind oder die, soweit das nicht der Fall ist, auf den Binnenwasserstraßen für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind.
Vereinfacht: KVR Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Bekanntmachungen WSD Nord und Nordwest Hafenordnungen
Muster-Antwort: Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen gelten: die KVR, die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, ggf. die Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen ( WSD ) Nord und Nordwest, ggf. die Hafenordnungen.
Vereinfacht: Die KVR gelten im gesamten Geltungsbereich der SeeSchStrO,es sei denn die SeeSchStrO bestimmt ausdrücklich etwas anderes.
Muster-Antwort: Die KVR gelten im gesamten Geltungsbereich der SeeSchStrO innerhalb und außerhalb der Fahrwasser, soweit die SeeSchStrO nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt (z. B. Vorfahrt, Grundsatz des Vorranges der spezielleren Rechtsvorschrift vor der allgemeineren).
Vereinfacht: Nach KVR. Dabei dürfen vorfahrtberechtigte Fahrzeuge weder gefährdet noch behindert werden.
Muster-Antwort: Sie haben untereinander nach den Regeln der KVR auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
Vereinfacht: Bleib-weg-Signal bei bestimmten Gefahrgütern oder Explosionsgefahr. Sicherheitsabstand einhalten, keine elektrischen Schalter bedienen, kein offenes Feuer
Muster-Antwort: Es handelt sich um das Bleib-weg-Signal, das von einem Fahrzeug gegeben wird, bei dem bestimmte gefährliche Güter oder radioaktive Stoffe frei werden oder drohen frei zu werden oder es besteht Explosionsgefahr. Man hat sich mit seinem Fahrzeug möglichst weit von dem anderen Fahrzeug zu entfernen (sicherer Abstand) und darf keine elektrischen Schalter bedienen. Kein offenes Feuer.
Vereinfacht: Signal bei Gefährdung anderer Fahrzeuge Langer Ton, vier kurze Töne, wiederholt
Muster-Antwort: Gefährdet ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug oder wird es durch dieses selbst gefährdet, hat es, soweit möglich, rechtzeitig das Schallsignal zu geben: ein langer Ton, vier kurze Töne; ein langer Ton, vier kurze Töne.
Vereinfacht: nur tagsüber und bei guter Sicht fahren, rechtzeitig Liegestelle erreichen, bei schlechter Sicht an Dalben festmachen.
Muster-Antwort: Sportfahrzeuge dürfen in der Regel die Zufahrten und den NOK lediglich zur Durchfahrt und ohne Lotsen nur während der Tagfahrzeiten und nicht bei verminderter Sicht benutzen. Sportfahrzeuge müssen ihre Kanalfahrt so einrichten, dass sie vor Ablauf der Tagfahrzeit eine für Sportfahrzeuge bestimmte Liegestelle erreichen können. Bei plötzlich auftretender verminderter Sicht dürfen Sportfahrzeuge in den Weichengebieten hinter den Dalben oder an geeigneten Liegestellen festmachen.
Vereinfacht: Segeln verboten Maschinenantrieb darf Segel setzen Nur ein Sportfahrzeug schleppen
Muster-Antwort: Das Segeln ist auf dem NOK verboten. Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb dürfen zusätzlich die Segel setzen. Ein motorbetriebenes Sportfahrzeug darf nur ein Sportfahrzeug schleppen.
Muster-Antwort: Schnellstmöglich in einem Weichengebiet hinter den Dalben oder an geeigneten Liegestellen festmachen.
Vereinfacht: 1. Einfahren verboten 2. Freigabe wird vorbereitet 3. Sportfahrzeuge können einfahren
Muster-Antwort: Einfahren verboten. Freigabe wird vorbereitet. Sportfahrzeuge können einfahren.
Vereinfacht: bedeutet, dass man die Pflicht hat zu warten, wenn andere Fahrzeuge Vorfahrt haben. es muss erkennbar sein, dass man bereit ist zu warten. Weiterfahren nur ohne Beeinträchtigung der Schifffahrt
Muster-Antwort: "Vorfahrt beachten" begründet eine Wartepflicht. Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten erkennen lassen, dass er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass die Schifffahrt im Fahrwasser nicht beeinträchtigt wird. Ggf. hat der Wartepflichtige seinen Kurs und/oder seine Geschwindigkeit zu ändern (gilt rechtlich nicht als Ausweichen!).
Vereinfacht: Im Fahrwasser fahrendes oder folgendes Fahrzeug hat Vorfahrt bedeutet, dass Schiffe, die bereits im Fahrwasser sind, Vorrang vor anderen haben, die ein- oder ausfahren wollen. Trotz Vorfahrt sollten sie jedoch mögliche Kollisionen vermeiden. bedeutet aber nicht: Vorfahrt erzwingen
Muster-Antwort: "Vorfahrt haben" gilt nur für ein im Fahrwasser fahrendes oder dem Fahrwasserverlauf folgendes Fahrzeug. Das bedeutet, dass andere Fahrzeuge, die in das Fahrwasser einlaufen wollen, dort drehen oder an- und ablegen wollen, mit diesem Vorhaben warten müssen, bis das vorfahrtberechtigte Fahrzeug vorüber ist. "Vorfahrt haben" bedeutet aber nicht: Vorfahrt erzwingen! Ggf. muss ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug Maßnahmen zur Verhinderung einer drohenden Kollision ergreifen.
Vereinfacht: muss warten, bis Fahrwasser frei ist rechtzeitig durch zeigen, dass es warten wird
Muster-Antwort: Es muss die Vorfahrt der Fahrzeuge im Fahrwasser beachten, d. h., es muss warten, bis das Fahrwasser frei ist. Es muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten erkennen lassen, dass es warten wird.
Vereinfacht: muss warten, bis das Fahrwasser frei ist. Es muss durch sein Fahrverhalten signalisieren, dass es warten wird.
Muster-Antwort: Es muss die Vorfahrt der Fahrzeuge im Fahrwasser beachten, d. h. es muss warten, bis das Fahrwasser frei ist. Es muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten erkennen lassen, dass es warten wird.
Vereinfacht: Sportfahrzeug am äußeren Rand auf Steuerbordseite halten
Muster-Antwort: Beim Fahren im Fahrwasser muss das Sportfahrzeug sich so nahe am äußeren Rand des Fahrwassers an seiner Steuerbordseite halten, wie dieses ohne Gefahr möglich ist.
Vereinfacht: Klar machen, dass das Fahrwasser nicht genutzt wird
Muster-Antwort: Außerhalb des Fahrwassers ist so zu fahren, dass klar erkennbar ist, dass das Fahrwasser nicht benutzt wird.
Vereinfacht: Jedes Fahrzeug muss nach Steuerbord ausweichen.
Muster-Antwort: Jedes Fahrzeug muss nach Steuerbord ausweichen.
Vereinfacht: Deutliches Abweichen vom Fahrwasserverlauf Mehr als 10° Abweichung (z. B. Kreuzen eines Segelfahrzeuges über die Fahrwasserbreite).
Muster-Antwort: Queren bedeutet deutliches Abweichen vom Fahrwasserverlauf, nach allgemeiner Verkehrsmeinung mehr als 10° (z. B. Kreuzen eines Segelfahrzeuges über die gesamte oder auch nur teilweise Fahrwasserbreite).
Vereinfacht: Max. 8 km/h innerhalb 500 m vom Ufer
Muster-Antwort: Höchstgeschwindigkeit 8 km/h im Abstand von weniger als 500 m vom Ufer.
Vereinfacht: Manövrierbehindertes Fahrzeug Länge wahrscheinlich 50 m oder mehr Fahrt durchs Wasser, Unterwasserarbeiten (z. B. baggern), Passierseite: Steuerbord (grüne Rundumlichter), Passierbehinderung: Backbord (rote Rundumlichter).
Muster-Antwort: Manövrierbehindertes Fahrzeug, Länge wahrscheinlich 50 m oder mehr, von vorn mit Fahrt durchs Wasser, das Unterwasserarbeiten ausführt (z. B. baggert). Passierseite an Steuerbord (zwei grüne Rundumlichter übereinander), Passierbehinderung an Backbord-Seite (zwei rote Rundumlichter übereinander).
Vereinfacht: Entgegenkommendes manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durch Wasser mit Unterwasserarbeiten (z. B. baggern), Passierseite an Backbord: 2 schwarze Rhomben, Passierbehinderung an Steuerbord: 2 schwarze Bälle.
Muster-Antwort: Entgegenkommendes manövrierbehindertes Fahrzeug von vorn, mit Fahrt durchs Wasser, das Unterwasserarbeiten ausführt (z. B. baggert). Passierseite an Backbord des Baggers (zwei schwarze Rhomben übereinander), Passierbehinderung an Steuerbord-Seite des Baggers (zwei schwarze Bälle übereinander).
Vereinfacht: Backbordfahrwassertonne Nächste Tonne: 32
Muster-Antwort: Es handelt sich um eine Backbordfahrwassertonne; die nächste Tonne hat die Aufschrift 32.
Vereinfacht: Keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung erforderlich gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge
Muster-Antwort: Motorsportfahrzeuge, die andere Sportfahrzeuge schleppen, gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge im Sinne der KVR. Daher keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung.
Vereinfacht: Motorboot darf nur Sportboot schleppen Geschlepptes Boot max. 15 m lang Mindestgeschwindigkeit: 9 km/h
Muster-Antwort: Ein motorbetriebenes Sportfahrzeug darf nur ein Sportfahrzeug schleppen. Das geschleppte Sportfahrzeug darf nur eine Höchstlänge von weniger als 15 m haben. Die Mindestgeschwindigkeit beim Schleppen muss 9 km/h betragen.
Vereinfacht: Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung. Nachts: Rundumlichter rot-rot-grün senkrecht übereinander.
Muster-Antwort: Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung. Nachts: Rundumlichter rot-rot-grün senkrecht übereinander.